Hochwasserkatastrophe in Niederbayern: Wie hilft die Wohngebäudeversicherung?

Hochwasserkatastrophe in Niederbayern: Wie hilft die Wohngebäudeversicherung?

Schon seit Tagen meldet Niederbayern nach der Hochwasserkatastrophe Land unter.

Viele Geschädigte hoffen auf ihre Wohngebäudeversicherung, die Ihnen die Kosten zur Beseitigung der Schäden erstattet, so dass zumindest keine finanziellen Einbußen verbleiben.

Was es bei der Inanspruchnahme Ihrer Versicherung zu beachten gilt und wann beziehungsweise was diese überhaupt zahlt, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Wann zahlt die Wohngebäudeversicherung bei einer Hochwasserkatastrophe?

Durch Naturereignisse wie von Starkregen verursachte Überschwemmungen oder Schäden durch die aktuelle Hochwasserkatastrophe gehören zu den sogenannten Elementarschäden. Sie sind zumeist nur mitversichert, wenn eine zusätzliche Elementarversicherung in die Wohngebäudeversicherung eingeschlossen wurde.

Neuere Verträge sind häufig eine Kombination aus einer Elementarversicherung und einer Wohngebäudeversicherung. Dennoch entscheidet der Kunde selbst, welchen Versicherungsschutz er möchte. Bei alten Verträgen finden Elementarschäden größtenteils überhaupt keine Berücksichtigung.

Eine Umfrage hat ergeben, dass in Deutschland nur knapp 40 Prozent aller Gebäude ausreichend gegen das Risiko von Elementarschäden abgesichert ist. Angesichts dessen und der Tatsache, dass die Gefahr von Naturkatastrophen in den nächsten Jahren deutlich zunehmen wird, ist jedem eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung seines Versicherungsschutzes dringend anzuraten!

Grundsätzlich kann man Elementarschäden aber immer nur in Kombination mit einer Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abschließen. Einzeln wird diese nicht angeboten. Bei Abschluss ist zudem meist Voraussetzung, dass in den letzten 10 Jahren am Versicherungsort kein Elementarschaden eingetreten ist. Orte an denen ein hohes Risiko besteht, dass in naher Zukunft ein derartiger Schaden passieren könnte, sind aber häufig nicht versicherbar. Die Versicherungsgesellschaften sprechen hier von sogenannten Zürs Zonen 1-4, wobei meist nur Zone 1 und 2 angenommen werden.

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Bei einem Schaden schnell reagieren

Gehören Sie zu den Betroffenen, werden Sie erst einmal andere Dinge im Kopf haben, als gleich zu Ihrer Versicherung zu gehen und den Schaden zu melden. Das ist von menschlicher Seite her überaus verständlich, allerdings sollten Sie nicht zu lange damit warten. Es gehört zu Ihren Pflichten als Versicherungsnehmer, den Schaden unverzüglich zu melden. Unter unverzüglich ist ein Zeitraum von wenigen Tagen nach Eintritt des Schadens zu verstehen.

Für eine Erstmeldung reicht es meist aus, eine E-Mail zu schicken oder anzurufen. Eine andere Variante ist die schriftliche Schadenmeldung in Briefform, die der Versicherungsgesellschaft zugehen muss. Haben Sie einen persönlichen Betreuer vor Ort, dann setzen Sie diesen ebenfalls per Telefon schnellstmöglich von Ihrem Schaden in Kenntnis. Er wird sich der Sache annehmen und Ihnen - soweit es geht - die Formalitäten abnehmen. So können Sie sich in Ruhe den dringendsten Aufräumarbeiten widmen.

Was Sie als Versicherungsnehmer noch beachten sollten

Die unverzügliche Schadenmeldung ist nur eine Verpflichtung, der Sie als Versicherungsnehmer unterliegen. Außerdem müssen Sie den Schaden so gering wie möglich halten. Das erscheint selbstverständlich. Immerhin handelt es sich um Ihr eigenes Zuhause und da versteht es sich von selbst, dass die Schadensbegrenzung oberste Priorität hat.

Die Ansichten von Versicherung und Versicherungsnehmer können aber weit auseinandergehen. So wird beispielsweise gewünscht, dass Sie ein zerbrochenes Fenster abdichten, damit neuerlich angesagter Regen keine weiteren Schäden anrichten kann, während nach Ihrer Ansicht vielleicht sowieso schon alles verloren ist. Auch das schnellstmögliche Abpumpen von Wasser und die beginnende Trocknung der betroffenen Räume werden von den Versicherungsgesellschaften befürwortet. Sie tragen zugleich die Kosten.

Begutachtung des entstandenen Schadens ermöglichen

Bei Versicherungsschäden an Gebäuden geht es oft um hohe Summen. Die Wohngebäudeversicherung wird eine Begutachtung durch einen Sachverständigen zur Bedingung für eine Schadensregulierung machen. Des Weiteren sind Beweise wie Fotos und Zeugenaussagen empfehlenswert. Die Beseitigung der Schäden durch Handwerker dürfen Sie nach der Freigabe der Versicherung in Auftrag geben. Achten Sie jedoch darauf, dass bereits eine Schadenmeldung an die Versicherung erfolgt ist, da sonst die Kostenübernahme durch diese abgelehnt werden kann.

Die Begutachtung müssen Sie nicht zwangsläufig abwarten. Gerade bei einer solch enormen Anzahl an Schadensfällen wie bei der aktuellen Hochwasserkatastrophe in Niederbayern kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommen. Setzen Sie sich aber besser vorher mit ihrer Wohngebäudeversicherung in Verbindung und holen Sie sich die Zustimmung für die Beauftragung ein!

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