Private Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung - warum Sie beides haben sollten

Private Unfallversicherung und Rechtsschutzversicherung - warum Sie beides haben sollten

Viele haben bereits eine private Unfallversicherung, eine Rechtsschutzversicherung taucht dagegen wesentlich seltener auf. Finanzexperten raten allerdings vermehrt dazu, beides abzuschließen. Lesen Sie weiter und Sie erfahren warum.

Für den Versicherten war die Sache klar. Er hatte sich bei einem Unfall Schien- und Wadenbein gebrochen und wollte nun seine private Unfallversicherung in Anspruch nehmen. Um keinen Fehler zu machen, setzte der Verunfallte sogar gemeinsam mit einem Fachmann die Schadensmeldung auf. Trotzdem lag nur wenige Tage später das Ablehnungsschreiben derselben im Briefkasten.

Eine durchaus gängige Praxis bei den Versicherungsgesellschaften. Ohne sich tiefergehend mit dem jeweiligen Fall zu beschäftigen, gehen Standardschreiben an die Versicherten heraus, in denen die Leistung verweigert wird. Und das oftmals sogar mit Erfolg, denn die Geschädigten lassen die Sache auf sich beruhen und nehmen die Entscheidung der Versicherung ohne Gegenwehr hin. Diejenigen, die jedoch nicht so leicht klein beigeben wollen, müssen ihre Forderung oftmals anwaltlich durchsetzen und das ist sehr teuer.

Die selbe Thematik betrifft übrigens auch die Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankenversicherung, da auch hier die Versicherer versuchen die Kunden bei Schäden abzuwimmeln.

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Fehlende finanzielle Mittel des Versicherten lässt Unrecht der privaten Unfallversicherung durchgehen

In manchen Versicherungsfällen geht es um mehrere zehntausend Euro. Der Geschädigte, bereits durch den Unfall in Mitleidenschaft gezogen und häufig auf jeden Cent angewiesen, soll aber nach Willen der privaten Unfallversicherung auf seine ihm zustehenden Versicherungsleistungen verzichten. Ob die Forderung zu Recht oder zu Unrecht besteht, spielt dabei keine Rolle.

Viele der Betroffenen haben auch nicht die finanziellen Mittel, dies überprüfen zu lassen und eine zu Recht bestehende Forderung auch bis zur letzten Instanz gegen ihre Unfallversicherung durchzubringen. Hier kommt die Rechtsschutzversicherung ins Spiel. Sie übernimmt die Kosten für Rechtsanwalt und Gericht, sofern beim Abschluss darauf geachtet wurde, dass derartige Streitigkeiten im Versicherungsschutz eingeschlossen sind.

Passende Rechtsschutzversicherung muss vor Schadenseinritt abgeschlossen werden

Wichtig ist, dass die Rechtsschutzversicherung bereits vor dem Eintritt des Schadens bestanden hat. In dem Falle wäre es der Unfall. Manche Versicherungen werten auch den Zugang des Ablehnungsschreibens als Zeitpunkt des Schadenseintritts. Da niemand voraussagen kann, wann die Rechtsschutzversicherung gebraucht wird, sollte daher rechtzeitig über den Abschluss einer solchen nachgedacht werden.

Wem die Prämie zu hoch ist, der kann durch die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung dieselbe erheblich reduzieren. Prinzipiell sollte aber darauf geachtet werden, dass Preis und Leistung in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen und tatsächlich die Rechtsgebiete versichert sind, in denen man sich im Falle eines Falles anwaltliche und/oder gerichtliche Hilfe wünscht. Wie so oft empfiehlt sich der Vergleich mehrere Tarife, um den passenden für sich selbst herauszufiltern. Gerne sind wir Ihnen dabei behilflich!

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