Privathaftpflichtversicherung beim Studium, was ist zu beachten?

Privathaftpflichtversicherung beim Studium, was ist zu beachten?

Selbst junge Leute vor einem Studium wissen inzwischen, dass die Privathaftpflichtversicherung die wichtigste Versicherung überhaupt ist. Mit dem Beginn eines Studiums kommt bei Eltern und Kindern häufig die Frage auf, wie es nun um den Versicherungsschutz bestellt ist. Wir geben die Antwort.

Auch in diesem Jahr werden in wenigen Wochen Tausende von jungen Menschen ihr Studium an den deutschen Universitäten und Fachhochschulen beginnen. Häufig ist es dafür notwendig, dass Elternhaus zu verlassen und auf eigenen Füßen zu stehen. Die nun zu tragende Verantwortung umfasst ebenfalls die Sorge für die richtige Absicherung, falls man Dritten einen Schaden zufügt.

Hier greift die Privathaftpflichtversicherung, sofern Versicherungsschutz besteht. Das ist nämlich bei Studenten nicht immer eindeutig. Viele gehen davon aus, dass sie nach wie vor über die Police der Eltern abgesichert sind. Dies ist aber nicht immer der Fall.

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Privathaftpflichtversicherung vor Studium prüfen

Grundsätzlich sollte jeder Student vor Studienbeginn die Privathaftpflichtversicherung prüfen. Jede Versicherungsgesellschaft sieht eigene Regelungen im Umgang mit Studenten vor. Häufig ist beispielsweise der Einschluss in eine Familienpolice an das Leben im Haushalt der Eltern geknüpft. Wer also für sein Studium aus dem Elternhaus auszieht, kann dadurch aus der Versicherung ausscheiden.

Andere Versicherungen gewähren zwar Versicherungsschutz für ein Erststudium, knüpfen aber als Bedingung daran, dass dieses sofort nach der Schule begonnen wird. Wird dagegen erst eine Ausbildung absolviert und dann studiert, greift die Familienhaftpflicht für den Sprössling nicht mehr.

Gleiches kann für einen Studienbeginn nach einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr gelten. Wiederum gibt es aber auch Privathaftpflichtversicherungen, die sowohl Ausbildung und sich daran anschließendes Studium innerhalb einer Familienpolice abdecken.

An eine Altersgrenze gekoppelter Versicherungsschutz

Eine weitere gängige Methode ist ein an eine Altersgrenze gekoppelter Versicherungsschutz. Jene wird in der Regel bei der Vollendung des 25. Lebensjahres gezogen. Bis zu ihrem 25. Geburtstag sind die Kinder demzufolge mitversichert. Danach ist ein eigener Vertrag erforderlich. Manche Versicherungen gewähren außerdem Versicherungsschutz, wenn vor oder nach dem Studium eine Arbeitslosigkeit vorlag beziehungsweise vorliegt. Hier wird die Geltung der Versicherung oft auf die Dauer von einem Jahr begrenzt.

Aufgrund der Vielzahl von versicherungstechnischen Behandlungsweisen im Rahmen eines Studiums ist eine Überprüfung des Versicherungsschutzes unverzichtbar. Sollte sich im Zuge dessen herausstellen, dass der Abschluss einer eigenen Privathaftpflichtversicherung erforderlich ist, empfiehlt sich ein genauer Privathaftpflichtversicherung Vergleich von Preis und Leistung. Die Privathaftpflichtversicherung ist trotz ihrer Wichtigkeit bezahlbar. Ein umfassender Versicherungsschutz ist schon für unter 50 Euro jährlich – das sind rund 4 € monatlich - zu haben.

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