Schnee, Eis und Kälte - der Schutz einer Wohngebäudeversicherung im Winter

Schnee, Eis und Kälte – der Schutz einer Wohngebäudeversicherung im Winter

Schnee, Eis und Kälte können auch an Häusern Schäden anrichten. Wann die Wohngebäudeversicherung für jene aufkommt, haben wir nachfolgend für Sie zusammengefasst.

Der Winter hat uns derzeit fest im Griff. Schnee und Eis sind allgegenwärtig, dazu gesellen sich Temperaturen im zweistelligen Minusbereich.

All diese winterlichen Faktoren halten für Hauseigentümer manch böse Überraschung bereit. Ob es ein geplatztes Wasserrohr oder ein eingestürztes Dach ist, die Schäden können beträchtlich sein. Deshalb ist vor allem im Winter ein ausreichender Versicherungsschutz für Gebäude notwendig.

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Ein geplatztes Wasserrohr ist Sache der Wohngebäudeversicherung

Ein geplatztes Wasserrohr ist Sache der Wohngebäudeversicherung, sofern Schäden durch Leitungswasser mitversichert wurden. Die Schadenregulierung erfolgt dennoch nicht ohne Einschränkungen. So wird beispielsweise unterschieden, ob es sich um einen Schaden innerhalb oder außerhalb des Gebäudes oder einen sogenannten Nässeschaden handelt.

Auch die Bruchschäden selbst werden noch einmal unterteilt, denn es sind nicht automatisch alle Bruchschäden versichert. Rohre außerhalb des Gebäudes müssen auf dem versicherten Grundstück liegen und der Versorgung des Gebäudes selbst beziehungsweise darin befindlicher Anlagen dienen, damit die Wohngebäudeversicherung zahlt. Außerdem muss der Hauseigentümer der Gefahrenträger für die Rohre sein. Speziell hier gibt es aber von Anbieter zu Anbieter unterschiedliche Regelungen, so dass vorher die Police genau geprüft werden sollte.

Was gilt bei Schnee- und Schmelzwasserschäden?

Ein weiteres Risiko stellen Schnee und daraus resultierendes Schmelzwasser dar. Schnee hat ein beträchtliches Gewicht. Brechen aufgrund desselben Dächer ein, leistet die Wohngebäudeversicherung, sofern eine Elementarversicherung im Vertrag eingeschlossen ist. Allerdings erfolgt die Leistung nicht uneingeschränkt. Flachdächer gelten bei Belastung durch Schnee oder Eis als besonders einsturzgefährdet. Deshalb ist der Hauseigentümer zur Räumung bei starkem Schneefall verpflichtet, um das Risiko eines Einsturzes zu verringern beziehungsweise zu vermeiden.

Schäden durch Schmelzwasser sind gleichfalls über eine eingeschlossene Elementarschadenversicherung abgedeckt. Schneedruck und Schmelzwasser gelten als Naturgewalten. Da Schäden durch jene in den letzten Jahren immer häufiger werden, stellt eine Elementarschadenversicherung eine sinnvolle Ergänzung der Wohngebäudeversicherung dar. In neuen Policen ist die Elementarversicherung zumeist bereits optional dabei. Ältere Verträge können meist problemlos erweitert werden.

Versicherungsleistungen an Pflichterfüllung des Hauseigentümers geknüpft

Der Erhalt von Versicherungsleistungen ist stellenweise an die Pflichterfüllung durch den Hausbesitzer geknüpft, wie im Falle der besonderen Einsturzgefährdung bei einem Flachdach. Hätte bei dem infolge von Frost geplatzten Wasserrohres ein Abstellen des Wassers den Schaden verhindern können, dann kann auch hier eine Leistungsverweigerung durch die Wohngebäudeversicherung erfolgen.

Wurde es also versäumt, das Rohr des Gartenanschlusses trotz anhaltender eisiger Temperaturen von der Wasserversorgung zu trennen, kann man auf dem Schaden sitzenbleiben. Ist aber ein Zuleitungsrohr zur Wärmepumpe oder Heizungsanlage betroffen, steht dem Eintreten der Versicherung in der Regel nichts im Wege. Das gilt in vielen Fällen ebenfalls, wenn sich die betroffenen Zuleitungen außerhalb des Gebäudes befinden.

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