Tierhalterhaftpflichtversicherung: Welcher Tierhalter sollte sich wie absichern?

Tierhalterhaftpflichtversicherung: Welcher Tierhalter sollte sich wie absichern?

Wer ein Tier hält, haftet für Schäden, die dieses verursacht, egal wie hoch der Schaden ist. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar. Doch welcher Tierhalter sollte sich wie absichern? Wir geben die Antwort.

Im Leben vieler Menschen spielen Tiere eine wichtige Rolle. Sie zählen als vollwertige Familienmitglieder und genießen alle Privilegien eines solchen. Und genauso wie ihre Halter können sie Schäden anrichten. Während die Menschen über eine Privathaftpflichtversicherung abgesichert sind, ist das bei Tieren nicht ganz so einfach. Für sie gibt es verschiedene Arten von Tierhalterhaftpflichtversicherungen, wobei allerdings nicht jede Tierart eine eigene Versicherung benötigt.

Hunde und Pferde separat versichern

Eine separate Versicherung ist üblicherweise nur für Hunde und Pferde vorgesehen. Für Hunde ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung oft sogar von der Gemeinde, in der der Hund gemeldet ist, vorgeschrieben. Bei einer Zuwiderhandlung drohen empfindliche Bußgelder, die meist dann aufgerufen werden, wenn der unversicherte Hund durch einen Schadenfall auffällig wird. Im ungünstigsten Falle heißt das für den Besitzer die doppelte oder sogar dreifache finanzielle Belastung. Zum einen will der Geschädigte sein Geld, zum anderen fordert die Gemeinde das Bußgeld ein und nunmehr zwingend das Abschließen einer Hundehaftpflichtversicherung, die gleichfalls sofort den Beitrag haben möchte. Das kann sich schnell zu einem enormen Betrag summieren.

Prinzipiell ist jedem Hundehalter eine Hundehaftpflichtversicherung dringend anzuraten, denn selbst ein noch so kleiner Hund kann einen Schaden in Millionenhöhe anrichten. Gleiches gilt für ein Pferd. Bei der Unterbringung in einem Reit- oder Pensionsstall erfolgt die Aufnahme häufig nur, wenn dem Stallbesitzer gegenüber eine bestehende Pferdehaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Aber auch bei der privaten Unterbringung sollte auf eine Versicherung nicht verzichtet werden. Im Deckungsumfang und bei den Prämien gibt es große Unterschiede in der Pferdehaftpflichtversicherung. So wird in Ponys, Fohlen, Gnadenbrotpferde und Pferde unterteilt. Berücksichtigung bei der Prämienberechnung findet ebenfalls, ob das Tier geritten wird oder nicht und wenn ja, ob nur vom Besitzer oder weiterhin von anderen Personen.

Die Pferdehaftpflichtversicherung deckt Sachschäden am Eigentum von Dritten (Schäden an Fahrzeugen, Zäunen, Toren etc.), Personenschäden (Verletzungen oder gar Tod von Dritten) und Vermögensschäden (als Folge von einem Personen- oder Sachschaden) ab, sie leistet indes nicht immer. Reitbeteiligungen, „Hüter“, fremde Reiter, private Kutschfahrten und Mietsachschäden sind nicht automatisch in jeder Police enthalten. Deshalb empfiehlt es sich, vor dem Abschluss einer Pferdehaftpflichtversicherung die genauen Versicherungsbedingungen in Erfahrung zu bringen.

Exotische Tiere und Kleintiere richtig versichern

Kleintiere wie Meerschweinchen, Katzen oder Wellensittiche sind in der Regel über die Privathaftpflichtversicherung des Halters abgesichert. Im Zweifelsfalle hilft ein Blick in das Kleingedruckte oder ein Anruf bei der Versicherung. Vorsicht ist bei exotischen Tieren geboten. Hier kann der Schutz der Privathaftpflichtversicherung unter Umständen nicht ausreichen. Wer zum Beispiel in einem Terrarium Schlangen, Spinnen oder Skorpione hält, sollte Rücksprache mit seiner Versicherung halten und nötigenfalls eine Zusatzvereinbarung für eine entsprechende Tierhalterhaftpflicht abschließen.

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