Was tun, wenn Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- oder Rechtsschutzversicherung nach einem Schaden kündigt?

Was tun, wenn Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- oder Rechtsschutzversicherung nach einem Schaden kündigt?

Viele haben eine Haftpflicht-, Hausrat-, Gebäude- oder Rechtsschutzversicherung. Doch was tun, wenn die Versicherung nach einem Schaden kündigt? Grundsätzlich sollte man nach der Kündigung nicht in Panik geraten. Schnell und richtig gehandelt werden sollte aber trotzdem. Wir zeigen Ihnen wie.

Jahrelang zahlt man pünktlich seine Versicherungsbeiträge und nie wurde ein Schaden gemeldet. Solche Kunden sehen die Versicherer sehr gerne. Aber was ist wenn doch mal was passiert und man auf die Hilfe durch das Versicherungsunternehmen angewiesen ist?

Schaden wird reguliert, anschließend kündigt die Versicherung

Die Schadenregulierung durch das Versicherungsunternehmen ist erfolgt. Alles scheint in bester Ordnung zu sein und das Leben kann weitergehen. Doch plötzlich flattert eine Kündigung ins Haus: Die Versicherungsgesellschaft möchte in Zukunft auf Sie als Versicherungsnehmer verzichten und macht daher von ihrem Kündigungsrecht Gebrauch. Das sogar oftmals in Form einer außerordentlichen Kündigung, also vor Vertragsablauf und der damit einhergehenden regulären Kündigungsfrist. In diesem Fall erhalten Sie zumindest die zu viel entrichteten Beiträge wieder zurück, somit bezahlt man also nur bis der Vertrag endet.

Das außerordentliche Kündigungsrecht steht der Versicherung und auch dem Kunden im Schadenfall zu. Je nach Versicherungsart gibt es ein paar kleine Unterschiede unter welchen Voraussetzungen eine Kündigung möglich ist. Nähere Infos hierzu, sowie eine Musterkündigung finden Sie unter Kündigung Versicherung.

Der Versicherer reguliert noch den gemeldeten Schaden, danach strebt er jedoch schnellst möglichst die Vertragskündigung an. In der Regel ist das nach einem besonders hohem Schaden oder der Regulierung mehrerer Schäden in kurzen Abständen hintereinander der Fall. Also keine Angst, wenn man eher selten seine Versicherung in Anspruch nimmt und/oder die Schäden überschaubar sind. Es gibt aber auch durchaus Fälle, dass die Versicherung gleich beim ersten Schaden kündigt. Meist wurde dann kurz nach Vertragsbeginn gleich ein Schaden gemeldet.

Auch die außerordentliche Kündigung ist an eine Frist gebunden. Der Versicherer muss sie spätestens einen Monat nach dem Ende der Verhandlungen über die zu zahlenden Versicherungsleistungen aussprechen. Danach gilt noch einmal eine Frist von einem Monat, bis die Kündigung wirksam wird. Ab diesem Zeitpunkt ist kein Versicherungsschutz mehr gegeben. Dem Kunden sollte aber dennoch ausreichend Zeit zur Verfügung stehen, um sich um eine neue Versicherung zu kümmern. Manchmal erfolgt die Kündigung auch zum Vertragsende, da diese Option ebenfalls möglich ist.

Welche Versicherungsarten werden am häufigsten von Seiten der Versicherung gekündigt?

Versicherungsarten bei denen generell viele Schäden gemeldet werden, sind Kündigungen durch den Versicherer am häufigsten ausgesetzt. Das sind üblicherweise:

  • Privathaftpflichtversicherung
  • Hausratversicherung
  • Glasversicherung
  • Wohngebäudeversicherung
  • Rechtsschutzversicherung

Bei den anderen Versicherungsarten ist eine Kündigung durch das Versicherungsunternehmen eher unüblich, außer man kommt der Beitragszahlung trotz Mahnung nicht fristgerecht nach.

Welche Versicherung nimmt mich nach einer Kündigung noch?

Die Kündigung durch das Versicherungsunternehmen wird von anderen Versicherern nur sehr ungern gesehen. Es ist für sie ein Zeichen für viele oder hohe Vorschäden oder schlechte Zahlungsmoral der Versicherungsbeiträge. Daher sind solche Kunden meist nicht willkommen.

Im Regenfall wird bei einem Neuabschluss nachgefragt, ob es einem gleichartigen Vorvertrag gegeben hat und wenn ja, aus welchem Grund dieser nicht mehr besteht. Wird diese Frage gestellt, ist sie unbedingt wahrheitsgemäß zu beantworten. Ebenso müssen alle Vorschäden korrekt angegeben werden. Bei falschen oder unvollständigen Angaben, wird der Versicherer im Schadensfall die Zahlung verweigern. Oft werden die Angaben teilweise auch durch Rückfrage bei der Vorversicherung geprüft. In diesem Fall kommen alle Fakten zum Vorschein und der Antrag wird umgehend abgelehnt sofern falsche Angaben gemacht wurden.

Daher sollte man sich vor Abschluss eines neuen Vertrages genau über gemeldete Schäden informieren. Am Besten fordert man einen schriftlichen Schadensverlauf beim bisherigen Anbieter an. Dann hat man alle Infos welche beim Wechsel relevant sind.

Sind die Vorschäden bekannt, kommt es allerdings auch sehr häufig vor, dass die neue Versicherung den Abschluss eines Vertrags verweigert oder einen solchen nur zu ungünstigeren Konditionen anbietet. Das können beispielsweise Beitragszuschläge oder die Vereinbarung von hohen Selbstbeteiligungen sein. In jedem Falle sollte das Vertragsangebot einer gründlichen Prüfung unterzogen werden, bevor es angenommen wird.

Durch cleveres Verhalten Nachteile vermeiden

Haben Sie eine Kündigung erhalten, sollten Sie in Verhandlungen mit Ihrer aktuellen Versicherung treten, damit diese die Kündigung zurücknimmt und der Vertrag fortbesteht. Manchmal ist sie dazu bereit, sofern andere (ungünstigere) Konditionen vereinbart werden. Auch wenn es Ihnen nachteilig erscheint, sollten Sie das Angebot umgehend annehmen.

Damit erreichen Sie zwei Dinge: Sie haben Zeit gewonnen, um sich in Ruhe nach einer neuen Versicherung umzusehen, und können dann selbst kündigen, wenn Sie das Passende gefunden haben. So können Sie guten Gewissens beim Abschluss des Folgevertrages angeben, selbst gekündigt zu haben. Damit haben Sie schon einmal diesen „offensichtlichen“ Mangel für die Versicherung beseitigt. Wichtig ist, dass Sie erst den neuen Versicherungsvertrag sicher haben, bevor Sie Ihre alte Police kündigen.

Manchmal wird dem Kunden auch angeboten, dass er trotz Kündigung durch seine Versicherung nochmal von sich aus kündigen kann. In diesem Fall ist es auf jeden Fall einfacher einen Folgevertrag zu finden, da die Vertragskündigung von Seiten der Versicherung dann nicht mehr relevant ist und man im Antrag dann Kündigung durch Kunde angeben kann.

Fazit:

Auch wenn man nach einer Vertragskündigung durch den Versicherer oft mit Beitragszuschlägen und/oder einer Selbstbeteiligung leben muss ist das kein Dauerzustand. Sie sollten auf jeden Fall versuchen zukünftig möglichst unauffällig zu bleiben. Damit ist gemeint, möglichst pünktlich die Beiträge zu bezahlen und Schäden vermeiden. Befolgen Sie diesen Rat, können Sie in ca. 2-3 Jahren mit dem Versicherer neu verhandeln und erhalten dann oft auch wieder bessere Konditionen. Alternativ können Sie sich auch erkundigen, ob eine Kündigung Ihrerseits und somit Wechsel zu einem anderen Anbieter ohne Einschränkungen möglich ist.

Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass Sie bei einer Kündigung durch den Versicherer ein kompetenter und unabhängiger Spezialist wie wir unterstützt. Wir wissen, auf was zu achten ist und welche Fallstricke lauern. Zudem kennen wir erfahrungsgemäß die Vorgehensweisen der Versicherungsunternehmen und handeln somit das Beste für Sie raus. Einfach kurz bei uns melden - Anruf genügt!

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