Private Krankenzusatzversicherung muss auch für alternativmedizinische Behandlung bezahlen

20.08.2010 10:11 (Kommentare: 0)

Private Krankenzusatzversicherung Vergleich Eine private Krankenzusatzversicherung muss auch dann bezahlen, wenn die Schulmedizin keine Methoden zur Behandlung kennt und alternative Heilmethoden zur Anwendung gelangen. Voraussetzung dazu ist allerdings eine entsprechende Formulierung im Vertrag der privaten Krankenzusatzversicherung.

Das Oberlandesgericht Stuttgart entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass die private Krankenzusatzversicherung zahlen muss, auch wenn die alternative Behandlung bei einem nicht lebensbedrohlichen Zustand des Patienten stattfand. Im Vertrag zur privaten Krankenzusatzversicherung hatte der Versicherer auch die Erstattung von Kosten zugesichert, wenn medizinische Behandlungsmethoden angewendet werden müssen, die nicht der konventionellen schulmedizinischen Praxis entsprechen.

Das OLG Stuttgart entschied, dass die Versicherung die Zahlung nicht nachträglich auf die Behandlung von lebensbedrohlichen Erkrankungen beschränken darf. Im konkreten Fall wurde die Versicherung zur Zahlung der Kosten einer stationären Schmerztherapie verurteilt. Bei dieser Behandlung kam die sogenannte Racz-Technik zur Anwendung, bei der ein Katheder in den Wirbelkanal eingeführt und über dieses dann das Schmerzmittel verabreicht wird. Obwohl der Erfolg der Methode bisher noch nicht in Langzeitstudien bestätigt werden konnte, werde sie doch bereits jetzt in vielen Krankenhäusern eingesetzt, bestätigte ein zur Beurteilung herangezogener Gutachter.

Eine solche Rechtsprechung bestärkt gesetzlich Versicherte in ihrer Ansicht, dass durch den Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung die Versorgung im Krankheitsfall erheblich aufgewertet werden kann. So können durch einen Ergänzungstarif der privaten Zusatzversicherung auch Heilpraktikerleistungen übernommen werden oder Zuzahlung bei Medikamenten und Heilmitteln erspart oder reduziert werden. Wer eine private Krankenzusatzversicherung abschließen möchte, sollte dies bereits in jüngeren Jahren tun. Junge Beitragszahler vermeiden Ausschlüsse von Leistungen und erhalten günstigere Beitragssätze.

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