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Jeder ist gesetzlich verpflichtet, für verursachte Schäden in voller Höhe aufzukommen. Lediglich für minderjährige oder nicht zurechnungsfähige Personen gilt eine abweichende Regelung.
Wenn man da nicht über einer Privathaftpflicht abgesichert ist, kann dies bei einem Schaden den finanziellen Kollaps bedeuten.
Wenn Sie auf die Regulierung kleiner Schäden verzichten können und/oder Beiträge sparen möchten, kann eine Selbstbeteiligung durchaus Sinn machen. Am Besten rechnen Sie die Beiträge einmal mit und ohne Eigenbeteiligung durch. Sie sehen dann gleich, wo die Beitragsunterschiede liegen.
Sofern Sie im öffentlichen Dienst angestellt oder Beamter sind, bieten manche Gesellschaften vergünstigte Tarife an. Da diese Berufsgruppe teilweise einer höheren Haftung gegenüber dem Arbeitgeber unterliegen ist zu prüfen, ob Sie zusätzlich eine Amtshaftpflicht, bzw. Diensthaftpflicht benötigen. Da diese nicht bei jeder Versicherung erhältlich ist und auch nicht einzeln abgeschlossen werden kann, sollte man dies vor Beantragung einer Privathaftpflicht klären.
Durch unseren Privathaftpflicht Vergleich sparen Sie sich neben viel Geld auch noch eine Menge Zeit. Sie müssen nicht selbst bei den verschiedenen Versicherungsunternehmen Angebote anfordern und vergleichen. All dies übernehmen wir für Sie mit dem Privathaftpflicht Vergleich welcher für Sie natürlich unverbindlich und kostenfrei ist.
Bei der Privathaftpflicht gibt es sowohl bei den Beiträgen als auch bei den Leistungen erhebliche Unterschiede. Grundsätzlich soll es aber nicht bedeuten, dass ein günstiger Beitrag gleichzusetzen mit schlechten Leistungen ist. Ganz im Gegenteil. Man erhält schon für wenig Geld einen umfangreichen Deckungsumfang. Wir zeigen Ihnen gerne wo.