Seit 01.07.2010 neue Versicherungssteuer bei Wohngebäude- und Hausratversicherung
Erich Aiwanger
Seit 01.07.2010 gibt es eine neue Versicherungssteuer bei der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung.
Der Gesetzgeber hat die Feuerschutzsteuer zum 01.07.2010 erhöht, die in den Prämien von Feuerversicherungsverträgen enthalten ist. Das betrifft zum Beispiel die Wohngebäudeversicherung und Hausratversicherung und andere Versicherungen, sofern in diesen ein Feuerrisiko eingeschlossen ist.
Die Feuerschutzsteuer dient der Unterstützung bei der Finanzierung der Feuerwehren und wird an die Bundesländer abgeführt. Die Feuerschutzsteuer ist in den Nettobeträgen der einzelnen Versicherungen enthalten – also vor Versicherungssteuer – und wird nicht extra ausgewiesen.
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Welche Versicherungssteuer bei der Hausratversicherung und Wohngebäudeversicherung galt bisher?
Bisher galt bei Versicherungsverträgen, die das Feuerrisiko mit abdecken, ein vom Regelsatz von 19% abweichender Versicherungssteuersatz. Bei reinen Feuerversicherungen betrug dieser 14%, bei sogenannten Mischverträgen, zum Beispiel Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung, je nach Gewichtung des Feuerrisikos zwischen 17% und 18%.
Mit Wirkung zum 01.07.2010 hat der Gesetzgeber verfügt, dass die Versicherungssteuer und die mit ihr verknüpfte Feuerschutzsteuer in die Verwaltungsverantwortung des Bundes übergehen. Der Ertrag aus der Feuerschutzsteuer wird nach wie vor den Bundesländern zugeführt, die Ertragshoheit für die Versicherungssteuer liegt beim Bund.
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Wie wird die neue Versicherungssteuer berechnet?
Mit der Gesetzesänderung zum 1. Juli 2010 wurden die Bemessungsgrundlagen von Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer vereinheitlicht, bei Feuerversicherungen auf einen Gesamtsteuersatz von 22% (60% anteilige Versicherungssteuer = 13,2%, 40% anteilige Feuerschutzsteuer = 8,8%), bei Wohngebäudeversicherungen mit Feuerschutz auf einen Gesamtsteuersatz von 19% (86% anteilige Versicherungssteuer = 16,34%, 14% anteilige Feuerschutzsteuer = 2,66%), bei Hausratversicherungen mit Feuerschutz auf einen Gesamtsteuersatz von 19% (85% anteilige Versicherungssteuer = 16,15%, 15 % anteilige Feuerschutzsteuer = 2,85%).
Die Änderungen der Versicherungs- und Feuerschutzsteuer führen für die meisten Versicherten bei den derzeit gültigen Verträgen sogar zu einer geringen finanziellen Entlastung, bei einer reiner Feuerversicherung von 0,7%, bei Wohngebäudeversicherung mit Feuerschutz um 1,2% und bei entsprechenden Hausratversicherung um 1,6% auf die gesamte Versicherungsprämie (brutto) gesehen.
Bei bereits bestehenden Verträgen werden bei der nächsten Beitragshauptfälligkeit vermutlich die neuen Versicherungssteuern berücksichtigt. Bei Neuverträgen gelten diese seit Beginn 01.07.2010.
Nachfolgend fassen wir die seit 01.07.2010 geltenden Versicherungssteuern zur besseren Übersicht nochmal zusammen:
19,00% Regelsteuersatz
13,20% Wohngebäudeversicherung nur Feuer
16,34% Wohngebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel
16,34% Wohngebäudeversicherung Feuer, Leitungswasser
16,34% Wohngebäudeversicherung Feuer, Sturm/Hagel
19,00% Wohngebäudeversicherung ohne Feuer
16,15% Hausratversicherung alle Gefahren
19,00% Mietverlustversicherung