Advent, Advent die Wohnung brennt

Hausratversicherung Vergleich Am 29.11.2009 war der erste Advent. An diesem Tag wurde die besinnliche vor weihnachtliche Zeit eingeläutet. Der Adventskranz wird entzündet und mit Plätzchen, Stollen und Glühwein lässt man diese Feiertage auf sich wirken.

Diese Geschichte hat aber leider auch eine andere Seite. Speziell wenn vermehrt Kerzen und offenes Feuer an der Tagesordnung steht, steigt auch die Gefahr eines Wohnungsbrandes. Wenn man die Flamme zu lange außer acht lässt, kann es schnell zu einem Brand kommen, da in der näheren Umgebung meist schnell brennbares wie z. B. Zweige oder Kunststoffe als Dekoration vorhanden sind.

Sollte es zum Brandschaden kommen wird durch den Versicherer geprüft, ob dieser Vorfall durch fahrlässiges Handeln des Kunden entstanden ist. Sollte dies der Fall sein, wird die Hausratversicherung entweder keine oder nur eine anteilige Erstattung vornehmen. Bei derartigen Fällen ist es ratsam, wenn man einen Vertrag mit der Klausel "grobe Fährlässigkeit" abgeschlossen hat.

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