Aktuelle Gerichtsurteile zur Rechtsschutzversicherung
Erich Aiwanger
Die Rechtsschutzversicherung leistet keine Zahlung bei Kreditauseinandersetzung mit der Bank. Viele werden sich fragen, ob die abgeschlossene Rechtsschutzversicherung Hilfe gewährt, wenn ein Kredit durch die Bank gekündigt wurde und man sich dagegen gerichtlich zur Wehr setzen möchte.
Laut einem Urteil des saarländischen Oberlandesgerichts muss jedoch die Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige bei einer privaten Auseinandersetzung mit der Bank nicht für die Kosten der Kreditverhandlung aufkommen.
Im verhandelten Fall wurde einem Mann nach Zahlungsverzug der Kredit durch seine Hausbank gekündigt. Der Versicherte beauftragte daraufhin einen Rechtanwalt mit der Vertretung seiner Interessen. Bei der Gerichtsverhandlung wies das Gericht die Klage jedoch ab. Die Rechtsschutzversicherung weigerte sich, die Anwaltskosten zu übernehmen. Daraufhin zog der Mann erneut vor Gericht. Das vorgenannte Oberlandesgericht gab der Versicherungsgesellschaft aber Recht. Beim ersten Gerichtsfall ging es nicht um juristische Argumentationen sondern um eine Schuldenregulierung. Für diesen Bereich sei eine Rechtsschutzversicherung nicht zuständig.
Da sich Hartz-IV-Empfänger in der Regel keine eigene Rechtsschutzversicherung leisten können, muss der Staat den Rechtsschutz übernehmen. Dies gilt aber nicht bei Kleinstbeträgen, wie das Landessozialgericht Sachsen entschied. Im verhandelten Fall hatte eine Hartz-IV-Empfängerin geklagt, dass die ARGE ihr etwa 6 bis 7 Euro pro Monat zu wenig gezahlt hätte. Die Frau hatte Rechtsschutz vor Gericht nach Einreichung einer Klage beantragt. Das Landessozialgericht verweigerte der Frau aber den Rechtsschutz, da es sich hier nur um einen Bagatellbetrag handele. Der Rechtsschutz sei nur bei wirklichen Notlagen zu bekommen. Bei monatlichen Beträgen unter 10 Euro pro Monat könne man nicht von einer Notlage ausgehen.