Alptraum Mietnomaden: Räumungsklage gegen die unerwünschten Gäste?

Mit einer Vermieterrechtsschutzversicherung Mietnomaden schnell loswerden

Mietnomaden loswerden ist nicht unbedingt eine einfache Angelegenheit, denn Mieter besitzen in Deutschland umfangreiche Rechte, selbst dann, wenn Sie ihrerseits so manch einer Pflicht nicht vollumfänglich nachkommen.

Selbstverständlich hat der Vermieter zwar die Möglichkeit, eine Räumungsklage gegen Mietnomaden anzusetzen, doch in wie weit diese von Erfolg gekrönt oder eben doch nur mit weiteren Kosten für den Eigentümer verbunden ist, ist vorher oft unklar.

Wer Eigentum hat und dieses vermietet, kommt fast zwangsläufig immer wieder einmal mit Mietern in Berührung, die nicht halten was sie versprechen - oder Schlimmeres. Man schaut den Menschen nur vor den Kopf und weiß als Vermieter schließlich nie, was sich wirklich hinter den neuen Mietern verbirgt. Sind sie verlässlich? Zahlen sie pünktlich und korrekt ihre Mieten? Oder gehen sie tatsächlich sorgsam mit der angemieteten Wohnung um?

Ein böses Erwachen

Schlimmstenfalls ist exakt das Gegenteil der Fall: Die Mieter sind in keinster Weise kooperativ, verwohnen und beschädigen die mühsam renovierte und auf den neusten Stand der Technik gebrachte Wohnung auf extremste Art und Weise und zu guter Letzt wächst der Mietrückstand immer weiter an und wenn es schlecht läuft verschwinden die Mieter bei einer Nacht- und Nebelaktion auf Nimmerwiedersehen.

Andererseits kommt es auch oft zu einer aufwändigen und zähen Räumungsklage seitens des Vermieters - und auch das kann sich als sehr mühselig und kostspielig erweisen. Am Ende bleibt der Eigentümer der jeweiligen verwohnten und verwahrlosten Immobilie sehr oft auf den gesamten Kosten sitzen und muss sie unter Umständen wiederum auf eigene Faust sanieren und renovieren, da der vorherige Mieter unauffindbar oder nicht belangbar ist. Ein Alptraum für jeden Eigentümer einer Immobilie.

Unter Mietnomaden gibt es wahre "Profis"

Bei den Worten "Mietnomaden" und "Räumungsklage" allein sträuben sich in der Regel bei fast jedem Vermieter und Eigentümer einer Immobilie die Nackenhaare. Denn grundsätzlich ist das der schlimmste Fall für Immobilienbesitzer, der eintreten kann, wenn es sich um eine Vermietung oder auch Verpachtung einer Immobilie handelt.

Professionelle Mietnomaden sind Meister des Vorgaukelns und verstehen sich perfekt im Vortäuschen falscher Tatsachen. Sie sind beim ersten Besichtigungstermin einer Wohnung oder gar eines Hauses noch sehr zuvorkommend, nett, herzlich und verständnisvoll. Reichen alle notwendigen und angeforderten Unterlagen seitens des Vermieters ein und legen alle Bescheinigungen über regelmäßige Einkünfte und Co. vor. Grundsätzlich steht dem Mietverhältnis und der Unterzeichnung eines Mietvertrages also nichts mehr im Wege.

Doch schon nach einiger Zeit wird deutlich, um was für einen Mieter es sich hierbei tatsächlich handelt. Die monatlichen Überweisungen für die Miete fallen plötzlich aus, Forderungen werden ignoriert und nicht mehr gezahlt. Und trotz Aufforderungen und Androhungen einer Räumungsklage seitens des Eigentümers und weiterer rechtlicher Maßnahmen und Schritte einzuleiten tut sich nichts. Auch persönliche und rein sachlicher Gespräche führen letztlich nicht zum Ziel. Der Mieter zahlt seine Miete nicht und verwohnt die Wohnung extremst.

Gut versichert sollte man sein...

Eine Räumungsklage gegen Mietnomaden einzuleiten, bleibt dem Eigentümer dann als einzige Alternative schließlich übrig. Wer hier nicht grundlegend durch eine geeignete Vermieterrechtsschutzversicherung abgesichert ist, der hat in solchen Fällen das Nachsehen und bleibt auf den Kosten sitzen. Denn Mietnomaden per Räumungsklage loswerden zu können, ist nicht gerade einfach und kostet Zeit, Geduld sowie eben auch eine Menge Geld.

Vermieterrechtsschutzversicherung vergleichen

Es ist deshalb als Immobilienvermieter mehr als sinnvoll, sich mit dem Thema Vermieterrechtsschutzversicherung auseinanderzusetzen, um im Falle von Mietnomaden (oder auch minder-schweren Fällen, wie etwa beim Streit um eine Nebenkostenabrechnung) die gerichtliche Auseinandersetzung, aus Angst vor potenziell noch höheren Kosten, nicht scheuen zu müssen.

Zwangsräumung durch eine Räumungsklage?

Bei einer Zwangsräumung, die man beispielsweise ansetzen kann, müssen Vermieter einige wichtige Punkte beachten. Ist die Kündigung rechtskräftig und der Mieter ignoriert den festgesetzten Termin der Räumung, kann eine Zwangsräumung eingeleitet werden.

Bei erheblichen Mietrückstand etwa, kann ohne Abmahnung das Mietverhältnis fristlos gekündigt werden. Verletzt der Mieter vertragliche Pflichten lediglich einmalig bzw. erstmalig, so muss zunächst eine Abmahnung in schriftlicher Form zugesendet werden. Die Räumungsklage kann nach ordentlicher Kündigung und Einhaltung der Frist eine Räumungsklage erhoben werden.

Zur Vollstreckung einer Zwangsräumung kommt es, wenn das zuständige Gericht diese durch ein rechtskräftiges Urteil bewirkt. Ist der Mieter allerdings Suizidgefährdet, oder sehr krank, greift der Räumungsschutz für den Mieter. Auch hier gab es sicherlich schon den einen oder anderen Fall, in dem Mietnomaden solche oder ähnliche Tatsachen vorgetäuscht haben, um mit ihrer Masche erfolgreich zu sein. Vermieter brauchen also mitunter einen langem Atem, um eine Räumungsklage gegen Mietnomaden irgendwann einmal erfolgreich durchgesetzt zu haben.

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