Anfechtung der Nebenkostenabrechnung: Ein häufiges Streitthema zwischen Mieter und Vermieter

Oft gibt es Meinungsverschiedenheiten zur Nebenkostenabrechnung

Die Nebenkostenabrechnungen, die Mieter von ihren Vermietern ausgehändigt bekommen, sorgen immer wieder für ordentlich Zündstoff und Tumult.

Denn es kommt relativ häufig vor, dass die Abrechnungen nicht mit der notwendigen Sorgfalt erfolgen und sie nicht immer wirklich vom Mieter lautlos und bedingungslos akzeptiert werden.

Nebenkostenabrechnungen werden dem entsprechend häufig angefochten. Ist jedoch die Abrechnung absolut rechtens und einwandfrei, gibt es eigentlich keine Probleme, oder etwa doch?

Nicht selten kommt es auch vor, dass Mieter eine Abrechnung rein subjektiv als "zu hoch" empfinden und sich (ob nun berechtigt oder unberechtigt) gegenüber dem Vermieter in Stellung bringen. Auf der anderen Seite gibt es jedoch auch viele Vermieter die bei der Nebenkostenabrechnung "tricksen" und hier Punkte mit auflisten, welche eigentlich nicht mit hinein gehören, Posten zu hoch kalkulieren oder sich (absichtlich) beim Zusammenaddieren verrechnen. Die Liste üblicher Methoden ist hier lang, ebenso wie die Liste der Vorwände, welche Mieter gegen ihre Abrechnung aus dem Hut zaubern.

Als Vermieter auf der sicheren Seite sein

Während sich der Mieter vor etwaigen Forderungen schützen will, die er als beispielsweise unberechtigt und rechtlich nicht ganz einwandfrei befindet und dagegen vorgehen möchte, geht es dem Vermieter auf der anderen Seite natürlich darum, so wenige finanzielle Belastungen wie möglich für sein Eigentum tragen zu müssen, da er dieses meist als Rendite-Objekt sieht. Denn sobald Forderungen, insbesondere bei Nebenkostenabrechnungen, vorliegen, kann schnell dicke Luft herrschen und ein Rechtsstreit ist mehr oder weniger schon vorprogrammiert, manchmal schon bevor der erste Schriftverkehr stattgefunden hat oder das klärende Telefonat getätigt wurde.

Beide Parteien sollten sich demnach für den Fall der Fälle rechtlich absichern können. Hierfür benötigen beide Seiten eine geeignete Rechtsschutzversicherung, denn jeder Rechtsstreit, der vor Gericht landet, kostet mindestens eine Seite richtig Geld. Für die Absicherung Seitens des Vermieters wäre hier also mit einer guten Vermieterrechtsschutzversicherung gesorgt. Denn schnell kann eine simple Nebenkostenabrechnung zum großen und langwierigen Streitthema werden und sich unter Umständen sogar über Jahre hinweg in die Länge ziehen.

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Ein Rechtsstreit zerstört schnell das gute Verhältnis

Die gerichtliche Auseinandersetzung ist nicht nur ärgerlich, sondern kann den Beteiligten mitunter richtig an die Nieren gehen und zerstört obendrein oftmals auch das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Nicht selten geht eine Anfechtung der Nebenkostenabrechnung letztendlich so aus, dass der Mieter früher oder späte seine Wohnung kündigt – zumindest dann, wenn keine Einigung zum Guten erzielbar war.

Zu solchen Auseinandersetzungen kommt noch erschwerend hinzu, dass die Abrechnung womöglich nicht ganz genau erfolgte, oder sich einige unbewusste Fehler eingeschlichen haben, die die Gesamtsumme der Abrechnung um einiges zum Negativen für den Mieter verändert haben. Auch hier greift im Notfall die geeignete Rechtsschutzversicherung und unterstützt dabei, wenn es zu einem Rechtsstreit kommen sollte.

Wenn die Abrechnung einfach nicht stimmt

Für Mieter ist es im Falle eines Rechtsstreites mit dem Vermieter nur sinnvoll, wenn man eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hat, welche einen bei den Prozesskosten unterstützt. Denn schon der kleinste Fehler bei der Nebenkostenabrechnung, kann über das Jahr hinweg eine ordentliche Summe anwachsen lassen, die jedoch aufgrund von völlig falschen Berechnungsgrundlagen entstand.

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Erst das persönliche Gespräch suchen

Wichtig ist es in jedem Fall, zunächst einmal das klärende Gespräch mit dem Vermieter zu suchen. Sollten Fragen zu der aktuellen Nebenkostenabrechnung bestehen, so ist es im Grunde eine Selbstverständlichkeit, dass man diese seinem Vermieter auch stellen kann und darüber eine sachliche Auskunft erhält.

Nun gibt es natürlich die Möglichkeit, dass man mit einzelnen Punkten so nicht einverstanden ist, oder man gar der Meinung ist, dass der Vermieter diese so überhaupt gar nicht abrechnen darf. Auch hier sollte zunächst der Weg gewählt werden, dass man den Vermieter auf diesen Umstand hinweist, in der Hoffnung einer Einsicht sowie der Neuausstellung der Nebenkostenabrechnung. Erst wenn es auf diesem Level keine Einigung gibt, sollte die Nebenkostenabrechnung angefochten und ein Anwalt hinzugezogen werden, welcher einen dann über die Aussichten eines potenziell möglichen Rechtsstreits informieren wird.

Wenn Rechtskosten nicht vermeidbar sind

Hier ist man jedoch als Mieter bereits an einem Punkt angelangt, an dem Kosten entstehen werden. Sofern man den Prozess gewinnt, ist es zwar in der Regel so, dass man auch diese Kosten von seinem Vermieter erstattet bekommen wird, doch oftmals ist das zu Anfang einer rechtlichen Auseinandersetzung noch nicht absehbar. Eine private Rechtsschutzversicherung gibt hier die nötige Rückendeckung.

Hat man hier eine entsprechende Police gewählt, die Mietstreitigkeiten mit abdeckt, so kann man einer ggf. fehlerhaften oder überteuerten Nebenkostenabrechnung gelassener gegenüberstehen.

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