Autoversicherung: Darauf sollten Sie achten

Autoversicherung Vergleich Die richtige Autoversicherung zahlt auch bei den meisten Sturmschäden.

Der Herbst ist oft die Zeit der schweren Stürme und Unwetter. In dieser Zeit werden aber nicht nur Dächer abgedeckt.

Auch Autos nehmen Schaden. So können zum Beispiel große Hagelkörner oder ein Starkregen erhebliche Schäden am Auto verursachen.

Deshalb weist der GDV (Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft) aktuell darauf hin, dass in vielen der genannten Fälle die Teilkaskoversicherung einspringt. Dies gilt insbesondere bei Hagel und Wasserschäden durch Flut oder Überschwemmungen. Allerdings muss zur Schadensregulierung immer ein Gutachter zu Rate gezogen werden.

Nach der Meldung an die Versicherungsgesellschaft wird diese einen Gutachter von der Dekra oder dem TÜV bestellen. Dieser muss vor allem prüfen, ob am Auto ein Totalschaden vorliegt oder sich eine Reparatur lohnt. Denn gerade bei eindringendem Wasser (Flut oder Hochwasser) werden die Elektrik und der Motor oft so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sich eine Instandsetzung nicht mehr lohnt.

Muss das Fahrzeug abgeschleppt werden, zahlt die Autoversicherung in der Regel, ein Anspruch auf einen Mietwagen besteht dagegen nicht automatisch. Dies hängt von den konkreten Bedingungen des Versicherungsvertrages ab. Bevor der Geschädigte sich einen Mietwagen nimmt, sollte er also genau die Bedingungen in seiner Police studieren.

Springt eine Autoversicherung bei Schäden durch ‚höhere Gewalt‘ in vielen Fällen ein, muss sie dies nicht, wenn der Fahrer durch Unachtsamkeit einen Unfall herbeiführt. Im konkreten Fall hatte ein Mann Probleme bei der Bedienung seines Navigationsgerätes im Mietwagen. Er wollte feststellen, ob er auf seiner Fahrt an einem bestimmten Punkt bereits vorbeigefahren sei und konzentrierte sich dabei so auf das ihm nicht vertraute Gerät, dass er einen Unfall verursachte. Das Landgericht Potsdam gab der Autovermietung Recht, die den Schadensersatz vom Fahrer verlangte. Der Fahrer hatte auf die abgeschlossene Versicherung verwiesen.

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