Autoversicherung kann Leistungen nach Unfall durch Alkoholgenuss kürzen
Erich Aiwanger
Nicht nur der Fahrer eines Kraftfahrzeugs riskiert bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss den Schutz seiner Autoversicherung, auch der Beifahrer kann von einer Einschränkung der Versicherungsleistungen betroffen sein.
Derzeit wird in Deutschland die Diskussion um die Einführung der 0,0-Promille-Grenze für Kraftfahrzeugfahrer wieder einmal in Gang gesetzt, aktuell geschieht dies besonders durch die Polizeigewerkschaft.
Bekanntlich dürfen sich in Deutschland Kraftfahrer mit einer geringen Alkoholmenge im Blut noch ans Steuer setzen. Aber wer kann schon genau einschätzen, ob der zulässige Grenzwert von 0,5 Promille nach dem Alkoholgenuss schon überschritten wurde? Und selbst bei einem geringen Alkoholkonsum gilt: Die Reaktionszeit in Gefahrensituationen wird deutlich erhöht. Der Autofahrer gefährdet nicht nur sich sondern auch andere Teilnehmer am Straßenverkehr.
Klare Regelungen gibt es bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss. Auch wenn die festgestellte Alkoholmenge noch innerhalb der zulässigen Grenzen liegt, muss der Autofahrer mit einem Bußgeld, Punkten in der sogenannten Flensburger Kartei und einem befristeten Fahrerbot rechnen. Damit nicht genug. In den meisten Fällen riskiert der Fahrer auch noch den Versicherungsschutz seiner Autoversicherung und muss dann die gesamten Kosten des Unfalls allein tragen. Diese Tatsachen sind sicher allgemein bekannt.
Den meisten unbekannt dürfte jedoch sein, dass auch der Beifahrer eines alkoholisierten Fahrzeugführers einen Teil seines Versicherungsschutzes verlieren kann. Setzt sich ein Mitfahrer wissentlich neben einen angetrunkenen Fahrer und wird dann bei einem Unfall verletzt, kann die Kfz-Versicherung das Schmerzensgeld kürzen. Die Versicherung geht in einem solchen Fall davon aus, dass der Beifahrer das Risiko wissentlich in Kauf genommen hat. Die Schuld liegt damit nicht mehr allein beim Fahrer.