Autoversicherung: Leistungskürzung bei ungesichertem PKW-Transport
Erich Aiwanger
Bei einem nicht richtig gesicherten Transport eines Fahrzeugs auf dem Autoanhänger kann die Autoversicherung die Leistungen kürzen, wenn es während der Fahrt zu einem Unfall kommt.
Viele Kfz-Führer sind beim Transport schwerer Ladungen auf ihrem privaten Anhänger nicht richtig über die notwendigen Sicherungsvorschriften informiert und riskieren damit im Schadensfall den Verlust von Versicherungsleistungen. So entschied kürzlich das Oberlandesgericht des Saarlandes.
Konkret verhandelt wurde der Sachverhalt bei dem ein Autobesitzer einen PKW auf seinem Anhänger transportiert hatte. Er lud dabei entgegen der geltenden Vorschriften das defekte Fahrzeug in Fahrtrichtung auf. Während der Fahrt zum Zielort geriet das Auto mit der angehängten Ladung ins Schleudern und traf die Leitplanke der Fahrbahn. Die Autoversicherung lehnte die Begleichung des entstandenen Schadens ab. Da das aufgeladene Fahrzeug mit einem Heckmotor betrieben wurde, müsse es entgegen der Fahrtrichtung verladen und transportiert werden. Der Besitzer des Kraftfahrzeuges klagte gegen die Versicherung und argumentierte, dass er es als Laie nicht wissen könne, wie eine solche Last zu transportieren sei. Das Gericht sah dies allerdings nicht so.
Jeder Fahrzeugführer habe sich vor Antritt der Fahrt darüber zu informieren, wie seine Ladung richtig zu verstauen sei. Grundsätzlich müsse man sich darüber kundig machen, wie eine schwere Anhängerlast die Lenkung des Fahrzeuges beeinträchtige. Die Richter sahen zwar die unsachgemäße Verladung als fahrlässig an, schlossen aber die vollständige Leistungsverweigerung durch die Versicherung aus. Eine Kürzung der Schadenssumme von 25% sah das Gericht als angemessen an.