Autoversicherung: Vorsicht bei Rabatten mit Kilometerbegrenzung

Autoversicherung Vergleich Durch die falsche Angabe des Kilometerstandes riskiert man den Versicherungsschutz der Autoversicherung.

Eine Autoversicherung benötigt in Deutschland jeder Kfz-Besitzer. Eine ganze Reihe von Faktoren entscheiden über die Höhe der Beiträge zu den einzelnen Anbietern. Speziell bei der Kaskoversicherung richtet sich der Beitrag zum Beispiel nach der Typklasse des Autos oder danach, welche Personen das Auto fahren. Ein wichtiger Punkt bei der Festsetzung des Beitrags sind aber auch die jährlich gefahrenen Kilometer.

Viele Versicherungen bieten sogenannte „Wenigfahrer-Tarife“ an. Da die Beiträge sinken, wenn möglichst wenige Kilometer im Jahr gefahren werden, ist die Versuchung groß, eine geringe jährliche Gesamtkilometerzahl im Vertrag anzugeben. Werden dann tatsächlich aber mehr Kilometer pro Jahr gefahren und diese zusätzlichen Kilometer verschwiegen, riskiert der Versicherte seinen Schutz.

So urteilte kürzlich das Landgericht Berlin. Im verhandelten Fall hatte der Versicherte den falschen Tachostand seinem Versicherungsunternehmen mitgeteilt. Nach dem Diebstahl des Fahrzeugs weigerte sich die Versicherung für den Schaden aufzukommen. Die Richter schlossen sich der Meinung der Versicherung an. Wegen der falschen Kilometerangabe sei es nicht möglich, einen konkreten Wert für das entwendete Auto zu ermitteln. In einem derartigen Fall darf die Versicherung die Leistungen um 50 Prozent kürzen, in begründeten Fällen sogar die Zahlung ganz verweigern.

Beim Diebstahl eines Autos, bei dem der Versicherungsschein im Handschuhfach liegt, ist der Versicherungsschutz nicht zwangsläufig in Gefahr. So entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. Im verhandelten Fall wurde ein LKW gestohlen, bei dem die Versicherungspolice im Handschuhfach lag. Die Versicherung wollte wegen grob fahrlässigen Verhaltens die Zahlung der Versicherungssumme verweigern. Da der Dieb aber vom Besitz des Versicherungsscheins keinen Vorteil habe (die Versicherung nütze nichts bei der Verwertung des Wagens), muss die Versicherungsgesellschaft den Schaden regulieren.

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