Autoversicherung zahlt auch ohne Unfallprotokoll der Polizei

Autoversicherung Vergleich Derzeit wird eine sogenannte „Blaulicht-Steuer“ diskutiert, die bei Bagatellschäden im Verkehr später bei Zahlungen durch die entsprechende Autoversicherung beglichen werden soll.

Jeder Fahrzeugführer weiß, wie schnell es gerade im Winter zu einem Unfall kommen kann. Dabei entsteht nicht immer ein großer materieller Schaden. Insbesondere bei Bagatellschäden unter 500 Euro muss nicht zwangsläufig die Polizei zur Unfallstelle gerufen werden.

In diesem Fall können die Unfallbeteiligten den Schaden selbst dokumentieren, Zeugen benennen und der Autoversicherung den Schaden melden. Unter der Voraussetzung, dass keine Personen verletzt wurden, lässt sich ein solcher Schaden über die Versicherungen der Beteiligten regeln, ohne dass die Polizei den offiziellen Hergang des Unfalls aufnehmen und bestätigen muss.

Um die Kosten für die vielen Polizeieinsätze zu reduzieren, will nun die Stadt Hamburg als erstes Bundesland die vorgenannte „Blaulicht-Steuer“ einführen. In Österreich wurden damit bereits sehr gute Erfahrungen gemacht. Bei dem in Deutschland ersten Versuch soll der Unfallteilnehmer, der die Polizei verständigt und an den Unfallort gerufen hat, vierzig Euro für die Aufnahme des Unfallhergangs durch die Beamten bezahlen. Diesen Betrag kann er sich am Ende bei der Regulierung des Schadens von der entsprechenden Autoversicherung wieder erstatten lassen.

Die Meinungen dazu sind allerdings geteilt. Während die Polizeigewerkschaft die Idee begrüßt, sehen das Teile der Versicherungsbranche und die Automobilclubs anders. Sie sind der Meinung, dass die Polizei dafür da ist, das Recht der Bürger durchzusetzen, die schließlich dafür bereits Steuern bezahlen. Die Bürokratie würde nicht vereinfacht und die Polizei sei auch gegenwärtig nicht verpflichtet, ein Unfallprotokoll bei Bagatellschäden zu erstellen.

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