Baufinanzierung: Probleme mit dem Forward-Darlehen?
Erich Aiwanger
Kreditnehmer, die in den vergangenen Jahren zur Baufinanzierung sogenannte Forward-Darlehen vereinbart haben, sind bei den danach gesunkenen Bauzinsen jetzt auf der finanziellen Verliererseite.
Solche Darlehen sind immer dann interessant, wenn man sie bei einem niedrigen Grundzinsniveau abschließt und davon ausgeht, dass die Zinssätze in den Folgejahren steigen werden. Nun sind die Bauzinsen aber nicht gestiegen. Die Darlehensnehmer haben sich deshalb in gewisser Weise verspekuliert. Denn es ist in der Regel nicht möglich, auf die Inanspruchnahme des Darlehens zu verzichten. Der Kreditnehmer ist vielmehr verpflichtet, einen vertraglich vereinbaren Kredit auch in Anspruch zu nehmen. Zwar kann ein Kreditinstitut den Vertragspartner rechtlich nicht zur Inanspruchnahme des Darlehens zwingen, es kann allerdings eine „Nichtabnahmeentschädigung“ verlangen. Diese kann unter Umständen recht teuer sein.
Für Betroffene stellt sich also die Frage: Soll ich einen günstigeren Kredit vereinbaren und lieber die Entschädigung zahlen oder lieber in den sauren Apfel beißen und den Forward-Kredit in Anspruch nehmen? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Vielmehr muss der Einzelfall geprüft werden. Generell sollte zunächst mit der Hausbank gesprochen werden, ob diese statt des Forward-Kredits ein günstigeres Darlehen zur Baufinanzierung anbietet. Schließlich wird es immer noch besser sein, bei der gleichen Bank einen neuen Kredit zu vereinbaren als das Kreditinstitut zu wechseln.
Die Bank wird eher ein Entgegenkommen zeigen, wenn sie ihren Kunden behält und ein Ersatzgeschäft tätigen kann. Bleibt der Kunde bei der gleichen Bank, kann er beispielsweise darüber verhandeln, dass beim neuen Kredit die üblichen Risiko- und Verwaltungskosten nicht nochmals zum Ansatz gebracht werden. Diese wurden ja schon beim Forward-Kredit berechnet.