Bei Schäden durch Tauwasser zahlt die Wohngebäudeversicherung nicht
Erich Aiwanger
Bei dem derzeit einsetzenden Tauwetter sollten Haus- und Wohnungseigentümer sich der Tatsache bewusst sein, dass weder die Wohngebäudeversicherung noch eine abgeschlossene Hausratversicherung Schäden begleicht, die durch Tauwetter entstanden sind.
Die Wohngebäudeversicherung begleicht in der Regel nur Schäden welche durch Feuer, Sturm, Hagel oder Leitungswasser entstehen.
Aber Beschädigungen durch herabstürzende Schneemassen oder durch eindringendes Tauwasser, etwa durch ein im Winter beschädigtes Dach, müssen vom Wohneigentümer selbst getragen werden. Nur der Abschluss einer Elementarschadenversicherung kann in solchen Fällen Abhilfe schaffen.
Wurden durch den Vermieter von Wohnraum vor dem Winter bauliche Mängel nicht beseitigt, wie beispielsweise undichte Fenster und Türen, so muss der Vermieter auch für die Schäden durch eindringenden Schnee oder Tauwasser aufkommen. Bei Neubauten haftet allerdings gegebenenfalls der Bauträger bei ins Gebäude eindringendem Tauwasser im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht.
Aber der Winter ist noch lange nicht zu Ende. Die vorher gemachten Aussagen gelten in gleicher Weise für Frostschäden. Sollte das Tauwasser in kurzer Zeit wieder zu Eis werden, ist die Gefahr von Frostschäden am Wohnhaus natürlich sehr hoch. Auch in diesem Fall kommt die Wohngebäudeversicherung nicht für entstandene Schäden auf, es sei denn, diese werden explizit beim Abschluss der Versicherung in den Vertrag mit aufgenommen. Alternativ können solche Leistungen auch in eine Hausratversicherung integriert werden. Hier sollten Vermieter und Mieter einen günstigen Vergleich treffen.
Vermieter von Wohnungen müssen gerade in der kalten Jahreszeit regelmäßig die Heizungen kontrollieren, insbesondere dann, wenn Wohnungen zeitweise über den Winter nicht vermietet sind. Hausbesitzer sollten auch bei längeren Reisen im Winter die Heizung nicht zu sehr drosseln. Denn in allen vorgenannten Fällen kann die Wohngebäude- oder Hausratversicherung die Zahlung verweigern, sollte die Heizung einfrieren.