Berufshaftpflichtversicherung auch für Lehrer und IT-Dienstleister sinnvoll
Erich Aiwanger
Eine Berufshaftpflichtversicherung kann unter bestimmten Umständen nicht nur für Freiberufler und Gewerbetreibende sinnvoll sein.
Zwar haften beispielsweise Lehrer im öffentlichen Dienst nur bei grober Fahrlässigkeit und die ist meist nur schwer nachzuweisen, aber es gibt durchaus auch Fälle, wo der Besitz einer Berufshaftpflichtversicherung nicht nur als sinnvoll, sondern unverzichtbar erscheint.
Schließlich gibt es auf Klassenfahrten oder bei einem Besuch des Schwimmbades schnell einmal eine unübersichtliche Situation, die eine falsche Handlung des betreuenden Lehrers nach sich ziehen kann. Besser man hat für solche Fälle einen entsprechenden Versicherungsschutz. Oft kann man diese Berufshaftpflicht in Kombination mit einer Privathaftpflicht abschließen.
Freiberufliche Lehrer haften übrigens schon bei mittlerer Fahrlässigkeit. Daher ist für diese Berufsgruppe eine Berufshaftpflichtversicherung auf jeden Fall sinnvoll.
Es gibt aber auch noch andere Berufsgruppen, die vielleicht im ersten Moment gar nicht an eine solche Versicherung denken. Bei Handwerksberufen liegt das Bedürfnis nach dem Schutz auf der Hand. Aber wie sieht es in der gerade wieder boomenden IT-Branche aus.
Ein Personenschaden ist durch entsprechende Dienstleistungen sicher nur in Ausnahmefällen möglich. Aber Fehler durch falsche Kundenberatung oder fehlerhafte Programmierungen sind schnell eingetreten. Da heute beinahe jede Produktion rechnergesteuert abläuft, kann es speziell bei Softwareproblemen zu hohen Schäden bis hin zu Produktionsausfällen kommen.
Letztlich haftet dafür der Dienstleister aus der IT-Firma, wenn ihm eine fehlerhafte Programmierung nachgewiesen werden kann. Versicherungen bieten genau aus diesem Grund seit einiger Zeit spezielle IT-Haftpflichtversicherungen als eine spezielle Form der Berufshaftpflichtversicherung an.
Eine entsprechende Versicherung bietet oft einen zusätzlichen passiven Rechtsschutz. Denn oft ist der Nachweis des Softwarefehlers schwierig und sein Einfluss auf den darauffolgenden Schaden nicht einfach zu beurteilen. Die Versicherung prüft deshalb zunächst, ob der Schadensanspruch überhaupt gerechtfertigt ist und wendet ihn in unbegründeten Fällen ab.
Da das Leistungsspektrum der einzelnen Versicherungen gerade für die IT-Branche sehr unterschiedlich ist, sollte vor dem Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung eine umfangreiche Beratung stehen.