Berufshaftpflichtversicherung für Tagesmutter dringend empfohlen
Erich Aiwanger
Bei der Kinderbetreuung kann es leicht zu Unfällen und Schäden kommen, weshalb eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung einer Tagesmutter viel Ärger und finanzielle Probleme ersparen kann.
Denn eines ist klar, wer sein Kind bei einer Tagesmutter zur Betreuung überlässt, geht davon aus, dass sein Kind ausreichend abgesichert ist. Dies gilt nicht nur für den Unfall des Kindes sondern eben auch für Schäden, die der Nachwuchs beim Spielen und Toben anrichten kann.
Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte deshalb unbedingt in das Portfolio der Versicherungen einer gewerblich tätigen Tagesmutter gehören. Für einige Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Notare, Ärzte oder Architekten ist die Versicherung längst Pflicht. Für Tagesmütter gilt eine solche Versicherungspflicht bisher nicht.
Fachleute haben diese spezielle Berufsgruppe einer Prüfung unterzogen und weisen darauf hin, dass im Schadensfall die Tagesmutter explizit selbst dafür haften muss, sofern sie keine Berufshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Die Betreuer sind also nicht nur für die Sicherheit der Kinder verantwortlich sondern haften auch für alle unter ihrer Aufsicht entstanden Sachschäden, die die Kinder verursacht haben.
Eine Berufshaftpflichtversicherung springt für alle Schäden ein, die das Kind während der betreuten Zeit selbst erleidet, aber eben auch für alle Dinge die zu Schäden am fremden Eigentum führen. Im speziellen Fall einer freiberuflich tätigen Tagesmutter sollte diese allerdings zunächst prüfen, ob die eigene Privathaftpflichtversicherung eventuell zusätzliche Leistungen übernimmt. Erst wenn dies nicht der Fall ist, wird zum separaten Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung geraten.