Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mit anderen Verträgen kombinieren
Erich Aiwanger
Die Fachpresse empfiehlt keine Kombination, die aus Altersvorsorge und Berufsunfähigkeitsversicherung besteht abzuschließen. Diese raten vielmehr dazu, die Berufsunfähigkeitsversicherung getrennt von einer Riester-Rente oder Lebensversicherung zu beantragen.
Sicher ist eine private Altersvorsorge ebenso wichtig, wie die Berufsunfähigkeitsversicherung. Daher sollte man sich auch vor Abschluss ausführlich und unabhängig informieren.
Beide Versicherungen sollte eigentlich heute jeder in sein Versicherungsportfolio aufnehmen. Deshalb gibt es sehr viele Gesellschaften, die eine Kombination von beiden Versicherungsleistungen in ihrem Programm haben. Diese Modelle sehen dabei in der Regel so aus, dass ein Gesamtbetrag gezahlt wird und ein mehr oder weniger großer Teil davon dem Schutz vor Berufsunfähigkeit dient.
Nach einer genauen Untersuchung der Leistungen rät die Fachpresse aber vom Abschluss dieser Kombinationsversicherung ab, da vor allem zwei gravierende Nachteile verzeichnet werden müssen. Erstens mindert sich der Betrag der Altersrente, was natürlich bereits beim Vertragsabschluss einleuchtet. Der zweite Nachteil fällt aber nicht sofort ins Auge. Wird der Versicherte tatsächlich berufsunfähig und kommt die Rente zur Auszahlung, ist diese dann in vollem Umfang steuerpflichtig. Bei üblichen Angeboten, das heißt bei getrenntem Abschluss von Riester-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung muss nur der Ertragsteil der Berufsunfähigkeitsrente versteuert werden.
In manchen Fällen ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung ohnehin nicht ganz einfach. Das betrifft vor allem Menschen, die an psychischen Problemen leiden. Insbesondere dann, wenn Patienten schon in Behandlung sind oder waren, verweigern eine ganze Reihe von Versicherungsgesellschaften den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Schließlich gehören psychische Erkrankungen zu den Hauptkriterien einer Gesundheitsprüfung. Aber nicht nur Patienten, die bereits in Behandlung sind, wird der Abschluss eines Vertrags verweigert. Selbst wenn in der Kindheit bestimmte Medikamente gegen psychische Verhaltensstörungen verabreicht werden mussten, gilt dies als Ausschlussgrund bei Versicherungen. Die Versicherungen verweisen darauf, dass der häufigste Grund für Berufsunfähigkeit psychische Erkrankungen sind (über 35% alle Fälle von Berufsunfähigkeit).