Berufsunfähigkeitsversicherung: verschwiegene Vorerkrankung

Berufsunfähigkeitsversicherung Vergleich Eine verschwiegene Vorerkrankung kann zum Verlust der Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung führen, selbst wenn die Vorerkrankung nicht unmittelbar zur Berufsunfähigkeit führt.

In einem unlängst veröffentlichten Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs gab dieser der Versicherung recht, die eine Zahlung ablehnte, weil der Versicherte eine Vorerkrankung verschwiegen hatte. Im Fragebogen hatte der Mann beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung auf die Frage „Krankheiten, Unfallfolgen oder körperlichen Schäden des Rückens oder Nackens in den letzten fünf Jahren“ eine verneinende Aussage getroffen. Allerdings wurde der Versicherung später bekannt, dass der Versicherte im abgefragten Zeitraum in drei Fällen einen Arzt aufsuchte und sich wegen Rückenschmerzen behandeln ließ. Sogar Massagen wurden wegen der Beschwerden durch den behandelnden Arzt verordnet. Der Mann beantragte später wegen einer psychischen Erkrankung eine Rente auf der Grundlage seines abgeschlossenen Versicherungsvertrags zur Berufsunfähigkeit. Die Versicherung lehnte die Zahlung wegen der Falschangaben jedoch ab und bekam vor Gericht Recht, wie bereits eingangs erwähnt.

Im BGH-Urteil Az. IV ZR 140/08 entschied der Bundesgerichtshof zu Gunsten der Versicherungsgesellschaft, da diese ein berechtigtes Interesse auf zutreffende Angaben zum Gesundheitszustand des Vertragspartners hat. Es spiele dabei auch keine Rolle, dass die spätere Erkrankung nicht im ursächlichen Zusammenhang mit der Vorerkrankung stehe. Auch die Tatsache, dass die Vorerkrankung unter die ärztliche Schweigepflicht fiele und die Versicherung durch eine zu weit gefasste und damit eigentlich unwirksame Schweigepflichtsentbindung davon erfuhr, ändere nichts an der Tatsache, dass der Versicherte wegen Falschangaben den Versicherungsschutz verliere.

Fazit: Füllen Sie den Antrag auf Berufsunfähigkeitsversicherung immer vollständig und wahrheitsgemäß aus. Ansonsten kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

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