Beschädigung der Mietsache: Wie handelt man als Eigentümer richtig?

Wie verhält man sich als Eigentümer bei Beschädigung der Mietsache

Die Vermietung einer Immobilie kann für den Eigentümer schnell von einer sinnvollen Investition zu einem regelrechten Albtraum werden. Nämlich dann, wenn aus den nett und zuverlässig erscheinenden Mietern plötzlich Menschen werden, die die ganze Wohnung völlig verwahrlosen und Schäden in der Mietwohnung anrichten, die Ihresgleichen suchen.

So kann etwa Folgendes geschehen: Die Fensterrahmen sind bemalt und beschädigt, die Holztüren zerstört, der Holzdielenboden völlig dahin und auch die Wände haben einiges abbekommen. Ganz drastisch wird es dann, wenn Feuchtigkeit in die Immobilie eingezogen ist, sich durch Wände und Böden frisst und wenn sich zudem noch Ungeziefer eingenistet hat.

Eine Katastrophe für jeden Eigentümer einer Mietsache und ein absoluter Albtraum. Aber was, wenn es tatsächlich passiert ist? Was kann man in einem solchen Fall tun und wie verhalte ich mich als Eigentümer richtig?

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Als Vermieter nicht die Fassung verlieren

Ruhe und routiniertes Handeln und Tun sind in Fällen, in denen der Mieter einen Schaden angerichtet hat, auch wenn's schwer fällt, sehr wichtig. Denn nur wer mit viel Bedacht und Besonnenheit an die Sache herangeht, kann auch klare Gedanken fassen und dementsprechend effektiv und zielführend handeln.

Als wichtigstes Instrument dient hier zunächst eine gute Absicherung als Eigentümer und Vermieter, die im Falle einer Mietschädigung in Rechtsschutzfragen und bei gerichtlichen Auseinandersetzungen jedem Vermieter professionell und hilfreich zur Seite steht.

Passende Versicherungen können das Leben einfacher machen

Um eine entsprechende Vermieterrechtsschutzversicherung sollte man sich natürlich bereits im Vorfeld gekümmert haben. Ohne diese wird das Beschreiten des Rechtswegs gegen den Mieter zu einer riskanten Angelegenheit, denn möglicherweise bleibt man am Ende zusätzlich noch auf Anwalts- und Gerichtskosten sitzen. Die Schädigung der Mietsache durch den Mieter muss zudem ganz klar erkennbar sein und definiert werden und schließlich auch schriftlich und protokollarisch in Form von Video- und / oder Fotomaterial festgehalten und dokumentiert werden.

Im Zuge Dessen kann es aber auch sehr wichtig sein, dass man sich beim Mieter erkundigt, ob eine Privathaftpflichtversicherung vorhanden ist welche für derartige Schäden aufkommt. Hierbei spricht man von einem Mietsachschaden. Denn eine geeignete Privathaftpflichtversicherung muss in verschiedenen Fällen die jeweiligen Schäden übernehmen - vor allem dann, wenn die Beschädigung der Mietsache unabsichtlich durch den Mieter verursacht wurde. Auch hier sollte man sich als Vermieter erkundigen, bevor man sich ins Zeug legt, bzw. einen offenen Streit mit dem Mieter vom Zaun bricht.

Mietsache beschädigt - ärgerlich und kostspielig

Ist die Beschädigung der Mietsache durch den Mieter einmal geschehen, so ist es für jeden Vermieter und Eigentümer schwer, relativ kostengünstig aus dieser prekären Sachlage wieder herauszufinden. Oft ist es sogar der Fall, dass sich die Mieter in einer Nacht- und Nebelaktion aus dem Staub machen und der Vermieter mit allen Kosten nebst Mietschulden und Aufwendungen für die Renovierung allein dasteht. Bis die jeweiligen gerichtlichen Zahlungen und Forderungen geltend gemacht werden können, vergeht eine geraume Zeit und ob es überhaupt dazu kommt, ist in den meisten Fällen eher fraglich.

Fakt ist, dass jeder Vermieter sich seine Mietsache und auch seine potenziellen Mieter genaustens anschauen sollte. Das schriftliche Fixieren von etwaigen Sachverhalten im Mietvertrag ist ebenso wichtig bei Einzug in die Immobilie, wie auch das vertragliche Festhalten bestimmter Forderungen bei Auszug.

Ist beispielsweise eine deutliche Verunreinigung der Wohnung im Spiel, mit Ungeziefer-Befall beispielsweise und sind die Schäden an der Wohnung offensichtlich, dann kann auch die fristgerechte Kündigung aus genau diesen Gründen ausgesprochen werden. Oft ist die Sachlage hier jedoch nicht eindeutig. Schwierige Fällen sollte man hier auf jeden Fall mit seinem Anwalt besprechen. Auch dabei ist es natürlich gut, über eine entsprechende Vermieterrechtsschutzversicherung zu verfügen, welche eine anwaltliche Beratung übernimmt.

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