Bescheinigung bei Wildunfall für Autoversicherung notwendig

Autoversicherung Vergleich Nach einem Wildunfall muss unbedingt durch die Polizei ein Unfallprotokoll erstellt werden, damit die Autoversicherung für den Ausgleich des Schadens in Anspruch genommen werden kann. Wildschäden werden durch die Teilkaskoversicherung reguliert. Gut, wenn man im Schadensfall diese abgeschlossen hat.

Doch nicht jeder Unfall mit einem Wildtier ist versichert. Entsprechend der Versicherungsbedingungen kommt die Teilkaskoversicherung meist nur bei Unfällen mit „Haarwild“ für den Schaden auf. Nach dem Bundesjagdgesetz gehören dazu zum Beispiel Rehe, Hirsche, Wildschweine, Dachse oder Füchse. Nicht versichert ist man dagegen bei einem Unfall mit einem Fasan oder einer Eule. Auch Unfälle mit Ziegen oder Schafen fallen zunächst nicht notwendigerweise in den Versicherungsschutz, da es sich hier in der Regel nicht um Wildtiere handelt. Einige Versicherer haben diese Nutztiere in ihre Verträge mit aufgenommen. Hier heißt es also, genau den Vertrag zur Autoversicherung (Teilkaskoversicherung) zu lesen.

Wichtig ist auf jeden Fall, einen Wildunfall sofort der Polizei- bzw. der nächsten Forstdienststelle zu melden. Dies ist nicht nur wegen des Unfalls notwendig, sondern auch, um das aufgenommene Protokoll der Versicherung vorlegen zu können. Ohne eine entsprechende Bescheinigung wird der Versicherer sonst keinen Schadensersatz leisten. Vorsicht ist bei Unfällen mit Raubwild wie Füchsen oder Mardern geboten. Diese sollten auf keinen Fall mit bloßen Händen angefasst werden (Überträger von Tollwut oder Fuchsbandwurm).

Die Autoversicherung muss übrigens auch bei Unfällen mit bereits toten Wildtieren für den Schaden am Fahrzeug aufkommen. Nach einem Urteil des Stuttgarter Landesgerichts ist ein Unfall mit einem tot auf der Straße liegenden Tier ebenso zu bewerten wie der Zusammenprall mit dem lebenden Wildtier. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer ein auf der Straße liegendes Wildschwein überfahren und daraus resultierend einen Unfall mit erheblichem Schaden an seinem PKW verursacht.

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