Bessere Konditionen beim Abschluss einer neuen Privathaftpflichtversicherung
Erich Aiwanger
Versicherungen gibt es für fast alle Bereiche, doch zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt zählt die Privathaftpflichtversicherung. Sie ersetzt bis zur Höhe der gewählten Deckungssumme den Schaden, der unbeabsichtigt einem Dritten zugefügt wurde.
Das kann ein umgekipptes Rotweinglas auf einem teuren Teppich sein oder andere Schäden, die unbeabsichtigt entstanden sind. Auch Personen- und Vermögensschäden deckte eine solche Privathaftpflichtversicherung ab. Eine solche Versicherung kann jeder schon für einen geringen Betrag abschließen. Doch viele Verbraucher verzichten auf eine solche Privathaftpflichtversicherung und gehen damit ein hohes Risiko ein.
Auf die Deckungssumme kommt es an
Wer eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließt, der kann mit besseren Konditionen rechnen. Einen höheren Beitrag muss der Verbraucher deshalb meist nicht befürchten. Wichtig ist vor allen Dingen, dass bei der Höhe der Deckungssumme nicht gegeizt wird. Schnell ist ein Personenschaden entstanden, der den Verursacher in ein finanzielles Chaos reißen kann, das unübersehbar ist. Wie hoch die Deckungssumme ist, hängt von dem jeweiligen Vertrag ab.
Ein Wechsel der Versicherung kann helfen, Geld zu sparen
Besteht eine Privathaftpflichtversicherung schon mehrere Jahre, dann empfiehlt sich ein Privathaftpflichtversicherung Vergleich, denn in den letzten Jahren haben sich die Konditionen deutlich zum Wohle der Verbraucher geändert und ein Wechsel der Versicherung kann zu deutlichen finanziellen Einsparungen führen. Oftmals hilft auch ein Gespräch mit seiner bisherigen Versicherung, um in einen anderen Vertrag zu wechseln, denn die besseren Konditionen gibt es nur bei Abschluss eines Neu-Vertrages.
Wer jetzt eine neue Privathaftpflichtversicherung abschließt, bekommt bessere Konditionen, ohne dass dafür die Beiträge steigen. Teilweise sind sie sogar gesenkt worden. Jetzt lohnt sich besonders der Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, denn jetzt sind die Konditionen vorteilhafter und die Beiträge günstiger.
Schäden, die durch die berufliche Tätigkeit entstehen, sind nicht abgesichert
Wichtig ist bei der Privathaftpflichtversicherung auch, dass Schäden, die im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit entstanden sind, nicht von der Privathaftpflichtversicherung übernommen werden. Dafür ist die Betriebshaftpflichtversicherung des Arbeitgebers zuständig.