Betriebshaftpflichtversicherung für Umweltrisiken

Betriebshaftpflichtversicherung Vergleich Die Giftschlamm-Katastrophe in Ungarn führte es eben wieder vielen Unternehmen vor Augen: Umweltrisiken müssen über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert werden, wenn man nicht erhebliche finanzielle Verluste für das Unternehmen riskieren will.

Derzeit sind immer wieder sogenannte Umweltkatastrophen in den Schlagzeilen. Dabei werden aber nur wirklich große Fälle medial inszeniert.

Nach der Ölkatastrophe im Golf von Mexiko wurde zuletzt täglich über den Giftschlamm-Austritt in Ungarn berichtet. Man rechnet mit Aufräumarbeiten, die über ein Jahr andauern werden. Von der Versicherungsbranche wird dieser schlimme Fall zum Anlass genommen, Unternehmen darauf hinzuweisen, dass jede Firma, die in irgendeiner Form mit Giftstoffen arbeitet, sich gegen die damit verbundenen Risiken absichern muss. Unfälle können nicht nur schwerwiegende Folgen für die Umwelt mit sich bringen, sie führen oft bis zum finanziellen Ruin der verursachenden Firma.

Eine Betriebshaftpflichtversicherung ist also praktisch für jedes Unternehmen des verarbeitenden Gewerbes unerlässlich. Das allein reicht aber meist nicht aus. Zusätzlich sollte noch eine spezielle Absicherung von Haftungsrisiken vorgenommen werden. Basierend auf einer EU-Umweltrichtlinie müssen schließlich alle Firmen, die Schäden an Böden, Gewässern oder lebenden Tieren verursachen, mit Schadensersatzforderungen rechnen. Die Haftung basiert schon auf der Grundlage der jeweiligen Geschäftstätigkeit, auch wenn keine aktive Schuld an entstandenen Schäden nachweisbar ist. In Deutschland wird gegenüber der EU-Richtlinie sogar noch strenger verfahren. Bei Umweltschäden muss der Verursacher zusätzlich noch für Verstöße gegen das Ordnungs- und Polizeirecht einstehen. Dagegen gibt es übrigens keinen Versicherungsschutz.

Die Betriebshaftpflichtversicherung ist eine gewerbliche Absicherung, die in Deutschland von einer ganzen Reihe von Versicherungsunternehmen angeboten wird. Unternehmen, die über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, können die Versicherungsbeiträge als Betriebsausgabe verbuchen.

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