Betriebshaftpflichtversicherung kommt nicht grundsätzlich für Bauschäden auf
Erich Aiwanger
Jeder Betrieb benötigt eine Betriebshaftpflichtversicherung, da er einer großen Anzahl nicht kalkulierbarer Haftungsrisiken ausgesetzt ist.
Besonders die verbraucherorientierte Rechtsprechung der jüngsten Zeit macht diese Versicherung unverzichtbar für jedes Unternehmen. Aber nicht nur größere Firmen sollten eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen. Auch Existenzgründer und Freiberufler stehen in der Pflicht.
Viele Versicherungsgesellschaften gewähren dabei gerade Existenzgründern Sonderkonditionen in der Betriebshaftpflicht, wenn die Gründung des Unternehmens nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
Allerdings kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung nicht in jedem Fall für Schäden auf, die während einer gewerblichen Tätigkeit auftreten können. Besonders bei Bauarbeiten ist die Schadensregulierung differenziert zu betrachten. Bei Bauleistungen am Haus haftet eigentlich die Versicherung des Schadensverursachers. In den meisten Fällen wird dies auch die Betriebshaftpflicht des Bauunternehmens sein. Doch nicht immer muss das so sein.
Die Versicherung des Unternehmens kommt nur für Schäden auf, die außerhalb eines vereinbarten Umkreises der Bauarbeiten auftreten. Vibrationen, die auf Baumaschinen zurückzuführen sind und auf dem Grundstück des Nachbarn zu Beschädigungen führen und außerhalb des vereinbarten Gebiets liegen, werden von der Haftpflichtversicherung des Bauunternehmens abgedeckt. Liegen die Schäden aber innerhalb des Gebietes (zum Beispiel Doppelhaushälfte des Nachbarn), ist das Unternehmen selbst verantwortlich und hat den Schaden zu regulieren.
Die Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmens kann auch die Leistungen verweigern, wenn der ausführende Baubetrieb gar nicht für den Schaden verantwortlich gemacht werden kann, weil zum Beispiel ein Projektierungsfehler eines Bauingenieurs oder Architekten vorliegt. In einem solchen Fall muss die Zuständigkeit geklärt werden, was sich in der Praxis oft als schwierig erweist. Grundsätzlich sollte deshalb der Bauherr alle Schäden sorgfältig dokumentieren, um sie der Versicherung möglichst genau schildern zu können.