Chronische Erkrankungen und Berufsunfähigkeitsversicherung?
Erich Aiwanger
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist hierzulande eine der populärsten und auch wichtigsten Versicherungen überhaupt. Sie übernimmt im Falle einer Berufsunfähigkeit des Versicherten monatliche Rentenzahlungen und schützt den Einzelnen somit vor wirtschaftlichen Notlagen im Zuge einer Berufsunfähigkeit.
Ob nun ein chronisches Leiden am Rücken oder an den Augen vom langen Sitzen vor dem PC: Eine Berufsunfähigkeitsversicherung kann im Fall der Fälle bares Geld wert und einen sozialen Abstieg des Betroffenen verhindern. Neben körperlichen Krankheiten wächst die Zahl der psychischen Gebrechen, die eine Berufsunfähigkeit auslösen können, stetig an. Depressionen und Co gehören bereits seit einigen Jahren zu typischen Volkskrankheiten, deren Verbreitung Jahr für Jahr ansteigt. Um eventuelle Unstimmigkeiten mit der Berufsunfähigkeitsversicherung zu vermeiden, sind wahrheitsgemäße Angaben bei Vertragsabschluss unverzichtbar. Hierzu sind akute Leiden ebenso zu zählen wie chronische Erkrankungen psychischer und körperlicher Art. Auch Allergien dürfen dem Versicherer gegenüber nicht verschwiegen werden. Diese Angaben sollen dem Versicherungsanbieter eine korrekte und „faire“ Risikoeinstufung des Versicherten ermöglichen.
Stellt sich bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit heraus, dass der Versicherte falsche oder unvollständige Angaben beim Abschluss der Berufsunfähigkeitsversicherung gemacht hat, kann die Versicherung die Leistung verweigern. Die drastische Folge hiervon: Der Versicherte, der möglicherweise über lange Jahre hinweg Beiträge an die Berufsunfähigkeitsversicherung abgeführt hat, geht leer aus und steht womöglich vor dem finanziellen Ruin.