Das Zertifikat bei der Rürup Rente birgt nicht in jedem Fall für Qualität

Rürup Rente Vergleich Beiträge für die Rürup Rente können seit Anfang des Jahres 2010 nur noch dann steuerlich geltend gemacht werden, wenn das Produkt, für welches der Beitrag entrichtet wird, zertifiziert wurde.

Die Rürup Rente soll vor allem Freiberuflern und Selbständigen eine finanzielle Unterstützung im Alter garantieren. Damit die Produkte der Rürup Rente einem bestimmten einheitlichen Qualitätsstandard entsprechen, regelt das Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Rürup-Rentenverträgen die Grundvoraussetzungen zur Anerkennung der Rürup Verträge hinsichtlich der steuerlichen Begünstigung. Verantwortlich für die Ausstellung der Zertifikate ist seit Juli 2010 das Bundeszentralamt für Steuern. Zuvor lag die Zertifizierung im Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Ob mit der Neuzuordnung der Verantwortlichkeit tatsächlich eine geprüfte Qualität der Produkte einhergeht, bleibt abzuwarten. Denn gerade mit dieser Qualität war es bisher aus Sicht des Kunden nicht zum Besten bestellt.

Die BaFin erklärte auf ihrer Internetseite, was die Zertifizierung nicht bedeute. Sie stellte klar, dass die Zertifizierung der Produkte zur Rürup Rente kein staatliches Gütesiegel sei. Das Bundeszentralamt für Steuern führt  auf seiner Internetseite im Bereich FAQ zur Zertifizierung der Rürup Rente aus: „Die Zertifizierungsstelle prüft, ob ein Altersvorsorgevertrag oder ein Basisrentenvertrag die gesetzlichen Voraussetzungen des AltZertG erfüllt. ... Damit ist gewährleistet, dass die hierauf basierenden Altersvorsorge- bzw. Basisrentenverträge steuerlich förderfähig sind.“ Weiter heißt es: „Nach § 3 Abs. 3 AltZertG prüft die Zertifizierungsstelle nicht, ob ein Altersvorsorge- oder ein Basisrentenvertrag wirtschaftlich tragfähig, die Zusage des Anbieters erfüllbar ist und ob die Vertragsbedingungen zivilrechtlich wirksam sind,...“ Damit werden praktisch die Aussagen der BaFin übernommen. Aus Wettbewerbsgründen wird die Empfehlung für bestimmte Produkte ausgeschlossen. Vor dem Abschluss eines Rürup Vertrages sollte man deshalb genau den Vertragsinhalt prüfen und sich keinesfalls allein auf das Zertifikat verlassen.

Hat Ihnen der Inhalt gefallen?:

Zurück

Ähnliche Artikel
Mitwirkungsanteil bei der privaten Unfallversicherung
Bei einer privaten Unfallversicherung spricht man oft vom Mitwirkungsanteil bei Vorerkrankungen. Doch was genau versteht man darunter und welche Auswirkungen hat dieser im Schadensfall? Täglich …

weiterlesen »

Private Unfallversicherung: Unverzichtbar bei der Arbeit im Homeoffice
Wer im Homeoffice arbeitet, unterliegt nicht dem gesetzlichen Schutz. Eine private Unfallversicherung ist dringend nötig. Immer mehr Arbeitgeber bieten ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, an einem …

weiterlesen »

Private Unfallversicherung bei Finanztest: Diese Anbieter sind empfehlenswert
Eine private Unfallversicherung ist unbedingt zu empfehlen. Doch die Unterschiede in Beitrag und Leistung sind enorm, wie Finanztest im aktuellen Test belegt. Wenn ein Finger durch einen Unfall …

weiterlesen »