Deckt die Hausratversicherung auch Schäden an Hard- und Software?
Erich Aiwanger
Wie eigentlich alle Elektrogeräte ist auch der eigene PC normalerweise in der Hausratversicherung mit versichert. Schäden können zum Beispiel durch Überspannung auftreten oder durch einen Kurzschluss. In ungünstigen Fällen führt dies auch zur Beschädigung der auf dem Computer installierten Software und zum Verlust des Datenbestandes. Nach einem aktuellen Urteil des Amtsgerichts Unna sind allerdings derartige Schäden in der Hausratversicherung nicht mit inbegriffen. Für die Neuinstallation der Software oder im Extremfall dem Neukauf des Produktes (etwa bei Downloadversionen, wenn die Registrierinformationen nur auf dem beschädigten PC gespeichert waren) muss der Geschädigte also selbst aufkommen.
Differenziert ist der Versicherungsschutz bei den neuen technischen Geräten, wie z. B. dem iPad von Apple zu sehen. Nachdem der erste große Ansturm der deutschen Technikbegeisterten nachgelassen hat, werden sich nun viele fragen: „Wie sieht es eigentlich mit dem Versicherungsschutz für den mobilen Tablet-PC aus?“ Zwar werden die meisten Nutzer das neue „Lieblingsspielzeug“ nicht unterwegs einsetzen sondern eher in den eigenen vier Wänden, trotzdem handelt es sich um ein Mobilgerät. Ob der iPad wirklich in der eigenen Hausratversicherung eingeschlossen ist, sollte man besser mit seinem Versicherungsmakler klären. Derzeit schließen nur wenige neue Policen den Mobilcomputer bei Schäden im eigenen Haushalt mit ein. Nimmt man den iPad mit auf Reisen, sollte man eine Reisegepäckversicherung abschließen, wenn man sich vor finanziellen Verlusten schützen will. Wer ganz sicher gehen will, kann auch eine der vielen iPad-Versicherungen unterzeichnen. Hierbei handelt es sich eigentlich um einen Schutzbrief, die den Tablet-PC gegen Diebstahl oder Schäden durch Flüssigkeiten schützen. Manche schließen sogar Bedienfehler ein.