Deckt die Wohngebäudeversicherung Explosionsschäden durch Bomben ab?
Erich Aiwanger
Sind eigentlich Schäden durch Bomben aus dem 2. Weltkrieg durch die Wohngebäudeversicherung oder Hausratversicherung abgedeckt?
Diese Frage stellt sich nach den verheerenden Folgen, die eine kontrollierte Sprengung eines solchen Kriegsgerätes kürzlich in München hervorrief.
Immer wieder werden bei Bauarbeiten Blindgänger aus dem letzten Weltkrieg gefunden.
Welche Sprengkraft in dieser Munition heute noch immer liegt, zeigten die Fernsehbilder der vergangenen Tage. Da die Bombe nicht entschärft werden konnte, musste sie gezündet werden. Schwere Brandschäden in den angrenzenden Häusern waren die Folge. Bei einigen Gebäuden musste man sogar mit Einsturzgefahr rechnen.
Die Betroffenen Bewohner und vor allem die Grundstücks- bzw. Hausbesitzer werden ihre Versicherungspolicen geprüft haben, ob denn die gewaltigen Schäden auch durch die Versicherung abgedeckt sind. Leider enthalten heute viele Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen eine Kriegsausschlussklausel. In diesem Fall besteht also überhaupt kein Versicherungsschutz oder man ist auf die Kulanz der Gesellschaft angewiesen. Einige Versicherungsgesellschaften zahlen bei Bombenschäden durch Waffen aus dem 2. Weltkrieg, obwohl kein entsprechender Schutz im Vertrag vereinbart ist. Der Kunde kann sich aber auf diese Kulanzregelung nicht verlassen.
Hausbesitzer in den besonders betroffenen Gebieten, so zum Beispiel in Großstädten wie Hamburg oder Dresden, sollten ihre Versicherungsbedingungen genau prüfen und gegebenenfalls mit ihrem Vertragspartner Kontakt aufnehmen, um den geschilderten Fall zu klären.
Im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten sind die Schäden umgehend zu sichten und zu dokumentieren. Folgeschäden sollten unbedingt vermieden werden. Beispielsweise müssen beschädigte (offene) Fenster oder Dächer mit Notmaßnahmen vor Wasserschäden durch Regen geschützt werden. Natürlich sollten diese Arbeiten Experten überlassen werden.