Der Schlauch der Waschmaschine ist geplatzt, ein Fall für die Versicherung?
Erich Aiwanger
Sicher kennt jeder das beliebte Streitthema: Zahlt die Versicherung, und wenn ja welche, wenn der Schlauch der Waschmaschine platzt.
Um diese Frage tummeln sich Gerüchte, Halbwahrheiten und Wahrheiten. Grundsätzlich ist es erst einmal so: die Privathaftpflichtversicherung zahlt die Schäden die man jemand anderem beigebracht hat, während die Hausratversicherung für Schäden am eigenen Eigentum, verursacht durch Blitzschlag, Brand, Explosion, Einbruch, Sturm, Hagel oder Leitungswasser haftet.
Soweit zur Theorie. Wie sieht es nun bei der Waschmaschine aus? Ist der Zuleitungsschlauch geplatzt tritt die für den eigenen Schaden die Hausratversicherung, für die Schäden am Gebäude, sofern es nicht das eigene ist, oder beim Nachbarn die Privathaftpflichtversicherung ein. Aber es gibt Fußangeln: Wenn der Schaden grob fahrlässig verursacht wurde weigerten sich die Versicherungen früher oft zu zahlen. Mittlerweile ist die grobe Fahrlässigkeit in der Hausratversicherung eingeschlossen (neues Versicherungsvertragsgesetz), doch je nach Vertrag wird oft das Eigenverschulden bewertet und es erfolgt eine Teilregulierung gemäß des Grades der Fahrlässigkeit. Bei vorsätzlich herbeigeführten Schäden bleibt auch wie bisher der Versicherer leistungsfrei.
In diesem Zusammenhang ist es übrigens wichtig, dass die Versicherungssumme der Hausratversicherung richtig berechnet wurde. Die meisten Versicherer empfehlen hier eine Versicherungssumme von 650 -750 EUR pro Quadratmeter Wohnfläche um den Unterversicherungsverzicht zu bekommen. Grundsätzlich sollte die Summe so hoch gewählt werden, dass man sich eine komplette Neueinrichtung anschaffen kann. Bei einer Unterversicherung kann es übrigens sein, dass der Schaden auch nur anteilig gedeckt wird.
Auch gibt es Hausratversicherungen mit Selbstbeteiligung, diese wird natürlich von der Schadenssumme abgezogen und nicht ersetzt.