Die Autoversicherung muss den Sachverständigen bezahlen
Erich Aiwanger
Die Autoversicherung des Unfallverursachers muss den Sachverständigen der Gegenpartei bezahlen. Nach einem Kfz-Unfall werden die Beteiligten den Schaden der Versicherung melden. Doch wie wird eigentlich die Schadenshöhe ermittelt?
Meist wird die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten der Reparatur ermitteln lassen. Aber der Geschädigte hat das Recht, sich einen eigenen Gutachter zu nehmen und diesen ebenfalls zur Schadensanalyse zu Rate zu ziehen.
Die Kosten dieses Gutachtens muss in jedem Fall die Autoversicherung des Unfallverursachers übernehmen. So entschied das Amtsgericht Nürnberg. Auch wenn der Gutachter der gegnerischen Partei deutlich teurer ist als der Sachverständige des Unfallverursachers, muss die Versicherung des Schuldigen zahlen.
Im konkret vor dem Amtsgericht verhandelten Fall hatte das Opfer eines Autounfalls ein Sachverständigenbüro mit der Schadensaufnahme beauftragt und der gegnerischen Versicherung Kosten in Höhe von fast 900 Euro in Rechnung gestellt. Die Versicherung des Unfallverursachers wollte aber nur zwei Drittel der Rechnung begleichen, da die Höhe der Gutachtenssumme deutlich über dem üblichen Durchschnitt für solche Leistungen läge. Der Geschädigte hätte ja einen deutlich günstigeren Fachmann mit dem Gutachten beauftragen können. Das Gericht sah dies aber anders. Dem Unfallopfer sei es nicht zuzumuten, vor der Auftragserteilung erst noch mehrere Angebote einholen zu müssen. Es könne keine Verpflichtung geben, den günstigsten Sachverständigen auszuwählen.
Wird ein Gutachter beauftragt, ist allerdings zu beachten, dass die Höhe des Schadens voraussichtlich über der sogenannten Bagatellgrenze liegen wird, die derzeit auf eine Höhe von 750 Euro festgesetzt ist. Andernfalls wird die Versicherung des Schadensverursachers keine Zahlung leisten.