Die betriebliche Altersvorsorge als wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente
Erich Aiwanger
Die gesetzliche Rente wird in der Zukunft die materiellen Bedürfnisse kommender Rentnergenerationen nicht mehr vollständig absichern können. Darüber ist sich wohl fast jeder Arbeitnehmer im Klaren. Aber bei vielen abhängig beschäftigten Werktätigen besteht derzeit noch ein hohes Maß an Unwissenheit über die betriebliche Altersvorsorge. Dabei bietet gerade diese Form der Altersvorsorge über die Firma eine sehr gute Ergänzung zur gesetzlichen Rente und einer privaten Altersvorsorge.
Bis zum Jahr 2001 war die betriebliche Altersversorgung eine Zusatzversorgung, die fast ausschließlich durch das Unternehmen gesichert wurde, in dem der Vertragsnehmer beschäftigt war. Mit der Änderung der Gesetzeslage haben Arbeitnehmer seit 2002 einen Rechtsanspruch auf die eigenfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Mit den neuen Bestimmungen kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Lohns oder Gehalts für die Altersvorsorge ansparen. Diese als Entgeltumwandlung bezeichnete Form der betrieblichen Rentenversicherung wird nun sogar staatlich gefördert. Die Firma übernimmt für den Arbeitnehmer die Abwicklung und wird im Auftrag des Beschäftigten Vertragspartner einer Versicherung. Möglich ist eine Betriebsvereinbarung oder eine tarifliche Regelung, in der das Unternehmen seinen Beschäftigten einen Zuschuss zur betrieblichen Altersversorgung zahlt. Im Gegensatz zu Leistungen vieler privater Versicherungen bleiben die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge auch nach 2008 sozialabgabenfrei. Die Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt als Einmal- oder Rentenzahlung und wird erst im Rentenalter besteuert. Da der Steuersatz im Rentenalter meist niedriger als während der Ansparphase im Arbeitsleben ist, ergibt sich für den Versicherten oft ein nicht unbeträchtlicher Steuervorteil.
Die betriebliche Altersvorsorge erzielt gegenwärtig ähnlich hohe Renditen wie die Riester-Rente. Sie ist deshalb durchaus attraktiver für Arbeitnehmer als eine private Rentenversicherung. Als bekannteste Formen für die betriebliche Altersvorsorge stehen Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds zur Verfügung.