Die Continentale mit neuem Produkt zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Erich Aiwanger
Die Continentale will als Versicherung mit der neuen BU-Vorsorge Premium, einer Berufsunfähigkeitsversicherung, neue Kunden gewinnen und überzeugen.
Dass die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen überhaupt gehört, ist unbestritten. Nur ist nicht jeder Berufstätige richtig und ausreichend versichert, wenn der Fall eines erzwungenen Ausscheidens aus dem Berufsleben aus gesundheitlichen Gründen eintritt.
Die Continentale hat ein neues Produkt entwickelt, welches viele Interessenten überzeugen soll. Im Gegensatz zu anderen Versicherern werden bei der BU-Vorsorge Premium die Berufsprofile in 6 Gruppen unterschieden, nach denen sich dann der Beitrag bemisst. Durch die differenzierte Betrachtung einzelner Branchen können für eine Reihe von Arbeitnehmern sehr attraktive Beitragssätze angeboten werden. Außerdem wird ein sogenannter Qualifikationsbonus im Beitrag berücksichtigt. Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt für den Versicherten ist die Tatsache, dass bei dem genannten Produkt der zuletzt ausgeübte Beruf abgesichert wird und der Versicherungsnehmer nicht einfach auf eine andere Tätigkeit verwiesen wird, wenn aus gesundheitlichen Gründen die Berufsausübung unmöglich ist. Außerdem kann die BU-Vorsorge Premium an Lebensumstände angepasst werden, die sich im Laufe einer langjährigen beruflichen Tätigkeit einstellen können. In finanziell angespannten Lebenssituationen soll es möglich sein, dass sich der Versicherte vom Beitrag freistellen lassen kann. Da es sich bei der BU-Vorsorge Premium noch um ein sehr neues Produkt handelt, muss zunächst beobachtet werden, wie es sich am Markt durchsetzt.
Ein anderer Aspekt zum Thema Berufsunfähigkeit ist die Tatsache, dass alle privat Krankenversicherten unbedingt eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen sollten, um nicht damit konfrontiert zu werden, dass sie im Fall einer lang andauernden Krankheit, die zur Berufsunfähigkeit führt, kein Krankengeld erhalten. Denn Krankengeld wird nur gezahlt, wenn der Versicherte nicht berufsunfähig ist (Urteil des Oberlandesgerichts Köln).