Die Hausratversicherung ist nicht für alle Diebstalfälle ausreichend
Erich Aiwanger
Beim Diebstahl wertvoller Gemälde oder anderer Kunstgegenstände ist die Hausratversicherung oft nicht ausreichend, um den finanziellen Ersatz der verlorengegangenen Werte auszugleichen.
Ab einem gewissen Wert der Kunstgegenstände raten Versicherungsexperten zum Abschluss einer eigenen Kunstversicherung. Wichtig ist es dabei, eine genügend hohe Deckungssumme zu vereinbaren.
Das erfordert unter Umständen sogar eine Marktbobachtung und die Beschäftigung mit der Wertentwicklung der eigenen Gemälde oder Skulpturen. Schließlich können diese im Laufe der Jahre deutlich an Wert gewinnen, was eine Anpassung der Versicherungssumme zur Folge hätte.
Ist die Versicherungssumme hoch genug gewählt, erhält der bestohlene Besitzer den aktuellen Marktwert des Kunstgegenstandes von der Versicherung ausgezahlt. Andererseits kann der Wert auch deutlich sinken und damit den Abschluss der Kunstversicherung wieder unnötig machen.
Grundsätzlich sollte man aber auch in Erwägung ziehen bei der bereits bestehenden Hausratversicherung die Deckungsumme für Wertsachen zu erhöhen. Bei vielen Anbietern ist dies gegen einen Beitragszuschlag möglich. Sollte die max. mögliche Summe jedoch nicht ausreichend oder der Mehrbeitrag zu hoch sein, kann man sich immer noch über eine spezielle Kunstversicherung oder den Wechsel der Hausratversicherung informieren.
Bei der Hausratversicherung ist jedoch zu beachten, dass der sogenannte einfache Diebstahl (Diebstahl ohne Einbruch oder Gewaltandrohung) nicht gedeckt ist.