Die Hausratversicherung wird schon zahlen… Oder?
Erich Aiwanger
Viele Versicherte einer Hausratversicherung gehen nur zu oft allzu sorglos mit dem eigenen Hab und Gut um – man ist ja schließlich gut versichert. Dies entpuppt sich jedoch oftmals als Irrglaube, wie zwei typische Beispiele im Folgenden zeigen können.
Fall 1: Einbruch in das eigene Haus. Ob man nun vergessen hat, die Wohnungstür abzuschließen oder ein Fenster eingeschlagen wurde: Bereits seit dem Jahr 2008 reguliert die Hausratversicherung auch im Falle von grober Fahrlässigkeit. Die Höhe der Entschädigung im jeweiligen Fall hängt dann allerdings vom Ermessen der Versicherung, bzw. dem abgeschlossenen Tarif ab.
Fall 2: Eben nur mal kurz in den Supermarkt springen –
das Fahrrad wird schon keiner stehlen. Welcher Radfahrer denkt nicht auch des
Öfteren so und lässt das Fahrrad unabgeschlossen vorm Supermarkt stehen. Nach
dem Einkauf entpuppt sich dies jedoch als Fehler. Das Rad ist gestohlen worden.
Generell haftet die Hausratversicherung nur dann, wenn
das Fahrrad gesichert wurde. War dies nicht der Fall, geht der Versicherte leer
aus. Dasselbe trifft zu, wenn das Fahrrad zwischen 22 und 6 Uhr draußen
gestanden und gestohlen worden ist. Bei manchen Tarifen wird dageben auf diese "Nachtzeitklausel" verzichtet.
Fazit: Es empfiehlt sich nicht nur, stets das Kleingedruckte in der Versicherungspolice zu beachten, sondern zudem gewissenhaft mit dem eigenen Hausrat umzugehen. Eine Hausratversicherung bildet keineswegs einen Freifahrtschein für einen unbekümmerten Umgang mit dem eigenen unf oft teuren Hab und Gut.