Die Pferdehaftpflichtversicherung ist für Halter ein Muss
Erich Aiwanger
Als Pferdebesitzer sollte jeder einen entsprechenden Versicherungsschutz in Form einer Pferdehaftpflichtversicherung abschließen.
Verursacht das eigene Tier einen Schaden, ist der Besitzer nach §833 des BGB für alle Personen- und Vermögensschaden einstandspflichtig. Und das mit seinem gesamten Vermögen, wenn nicht der entsprechende Schutz durch die Pferdehaftpflichtversicherung dem vorbeugt.
Die Regelungen dazu im Gesetz sind eindeutig: „Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“
Bei kleineren Tieren kann man sicher diskutieren, ob eine Haftpflichtversicherung notwendig ist, bei einem Pferd allerdings sollte man dies nicht tun. Pferde sind Fluchttiere und durch ihre körperlichen Voraussetzungen sehr schnell in der Lage, einen großen Schaden zu verursachen. Bei der Haftpflichtversicherung für Pferde können verschiedene Faktoren berücksichtigt werden.
Neben dem „einfachen“ privaten Hobby des Reitens und des Haltens eines Tieres lassen sich durch die Pferdehaftpflichtversicherung auch solche Dinge wie Mietsachschäden durch das Reiten ohne Sattel, das Turnierrisiko oder ein ungewollter Deckakt versichern. Nicht selten verletzen sich Pferde unterschiedlicher Besitzer, die in einen gewerblichen Betrieb zur Pflege gegeben werden, auf einer gemeinsamen Weide.
Wie der Schadensfall bei einer solchen Weideverletzung geregelt wird, hängt vor allem vom Hergang des Unfalls ab. Ist das Tier, welches die Verletzung bei einem anderen Pferd herbeiführte eindeutig zu bestimmen, kommt die Pferdehaftpflichtversicherung des Halters für Tierarztkosten und gegebenenfalls Wertminderung des verletzten Tieres auf. Ist der Schadensverursacher nicht zu identifizieren, müssen die Versicherungen aller beteiligten Tiere gesamtschuldnerisch für den Schaden aufkommen.