Die Privathaftpflichtversicherung haftet nicht für einen Tierunfall
Erich Aiwanger
Die Privathaftpflichtversicherung haftet nicht bei einem Verkehrsunfall, der durch ein freilaufendes Pferd verursacht wurde. Eine Regelung in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Privathaftpflichtversicherung wohl fast aller Versicherungsunternehmen besagt, dass eine „Haftung als Tierhalter” nicht versichert ist. Diese Regelung schließt zunächst die Versicherungspflichten der Gesellschaft aus, wenn ein Tier des Versicherten einem Menschen oder einem anderen Tier einen Schaden zufügt. Der hierfür oft benutzte Beispielfall ist der Hundebiss des Briefträgers bei der Zustellung der Post. Diese Versicherungsklausel erfasst aber auch alle anderen Fälle, denen sich der Halter des Tieres im Zusammenhang mit Schadenersatzforderungen ausgesetzt sehen kann, wenn sein Tier einen Schaden verursacht.
So entschied der Bundesgerichtshof in seinem Urteil unter Aktenzeichen IV ZR 85/05 (NJW 2007, 2544), dass die Verweigerung der Leistungen der Privathaftpflichtversicherung rechtens sei, wenn ein Pferd aus einem nahe gelegenen Reiterhof ausbricht und den Zusammenstoß mit einem vorbeifahrenden Auto verursacht. Der Pferdebesitzer muss für den entstandenen Schaden selbst aufkommen.
In gleicher Weise entschied das OLG Zweibrücken in einem Gerichtsurteil. Ein Tierhalter haftet selbst für einen ausgebrochenen Hund. Der Halter eines Schäferhundes hat damit zu rechnen, dass der Hund nach Möglichkeiten sucht und diese auch findet, um durch ein nicht abgeschlossenes Hoftor aus dem Grundstück zu gelangen. Im verhandelten Fall hatte der Hund geschickt die Klinke des Hoftors betätigt, dieses geöffnet und war auf die Straße gelaufen. Dort traf das Tier auf ein kleines Mädchen, welches schreiend davonlief und stürzte. Beim Sturz verletzte sich das Mädchen und verlor mehrere Zähne. Der Hundehalter hat für den Schaden und das Schmerzensgeld aufzukommen.
Somit kommt mal als Tierhalter nicht herum, eine entsprechende Hundehaftpflichtversicherung bzw. Pferdehaftpflichtversicherung abzuschließen. Diese ist auch angeraten da man nie weis, wie ein Hund oder Pferd auf bestimmte Situationen reagiert.