Die Privathaftpflichtversicherung – Worauf sollte besonders geachtet werden?
Erich Aiwanger
Neben der Hausratversicherung ist die Privathaftpflichtversicherung die am meisten abgeschlossene Versicherung in Deutschland. Dies verwundert nicht weiter, wenn man bedenkt, dass sie den Versicherten vor dem finanziellen Ruin bewahren kann. Eine Privathaftpflichtversicherung leistet generell für finanzielle Schäden gegenüber Dritten. Bekanntes Beispiel: Der Versicherungsnehmer setzt sich versehentlich auf die Brille eines Bekannten. In diesem Fall trägt die Privathaftpflichtversicherung die Kosten für die Reparatur oder Neubeschaffung der Brille.
Kaum eine andere Versicherungsart unterscheidet sich hinsichtlich des Leistungsumfangs innerhalb der einzelnen Versicherungsgesellschaften derart wie die Privathaftpflichtversicherung. Aus diesem Grund sollten die genauen Vertragsbedingungen und das „Kleingedruckte“ vor Vertragsabschluss genau geprüft werden.
Typische Irrtümer sowie Tipps für einen umfassenden Versicherungsschutz.
Im Folgenden werden typische Irrtümer rund um den Leistungskatalog einer Privathaftpflichtversicherung aufgezählt, mit denen der Versicherungsnehmer im Fall der Fälle konfrontiert werden kann.
1. Allmählichkeitsschäden:
Wenn diese vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind,
kann die Privathaftpflichtversicherung beispielsweise von der Kostenübernahme
absehen, wenn die Schuldfrage bei einem Schaden nicht eindeutig geklärt werden
kann. Dies kann beispielsweise bei den fortschreitenden Auswirkungen von Wind, Wetter und Feutigkeit (Schimmel) der Fall sein.
2. Ausfalldeckung:
Diese Klausel gewährleistet, dass die eigene
Privathaftpflichtversicherung entstandene Kosten im Fall der Fälle auch dann
übernimmt, wenn ein Schaden durch einen unversicherten zahlungsunfähigen
Dritten entstanden ist. Ohne diese Ausfalldeckung muss der Geschädigte die
Kosten für den entstandenen Schaden vom Unfallgegner selbst zurückfordern.
3. Mietsachschäden:
Diese sind nicht automatisch in ausreichendem Umfang Gegenstand einer Privathaftpflichtversicherung. Im Zweifelsfall sollte die Versicherungspolice genau
geprüft werden.
4. Bauherren-Haftpflichtversicherung:
Eine herkömmliche Privathaftpflichtversicherung leistet nur bei
Schäden, die bei kleineren Um- und Ausbauten am Haus oder der Wohnung entstehen
können. Bei größeren Bauvorhaben sollte daher unbedingt eine entsprechende
Bauherren-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden.