Drohnen sind meist nicht über Privathaftpflichtversicherung abgedeckt

Privathaftpflichtversicherung VergleichNicht unter den Schutz einer Privathaftpflichtversicherung fallen meist kleine Drohnen, sogenannte Quadrocopter oder Multicopter. Sie erfreuen sich in Deutschland steigender Beliebtheit und sind immer häufiger am Himmel zu sehen.

Die steuerbaren Fluggeräte sind oft mit einer Kamera ausgestattet um Bilder oder Filme von der Umgebung zu machen. Die Nachfrage und der dadurch sinkende Preis für die Fluggeräte treibt den Absatz immer weiter an.

Nicht bedacht wird von vielen Nutzern der Quadrocopter, dass nicht nur der Kauf mit Kosten verbunden ist. Ein ausreichender Versicherungsschutz für den Betrieb ist ebenso notwendig. In Deutschland ist es gesetzlich vorgeschrieben, das alle Fluggeräte nur mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung in den Himmel steigen dürfen.

Privathaftpflichtversicherung haftet meist nicht für Drohnen

Eine Genehmigung für den Betrieb ist bei Geräten mit einem Gesamtgewicht von unter 5 Kilogramm nicht notwendig. Sie zählen als Luftfahrtgerät und dürfen überall dort eingesetzt werden, wo keine Flugverbotszonen herrschen. Voraussetzung dafür ist laut Gesetz aber ein nachgewiesener Versicherungsschutz.

Ein entsprechendes Gesetz wurde vom Bundestag bereits im Jahr 2005 verabschiedet, ist aber noch immer nicht bei alle Besitzern angekommen. Es sagt aus, das sowohl für den gewerblichen als auch für den privaten Gebrauch von Modellflugzeugen eine passende Haftpflichtversicherung vorliegen muss. Quadrocopter und private Drohnen fallen unter die Kategorie der Modellflugzeuge und sind daher versicherungspflichtig.

Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden durch diese Fluggeräte in der Regel nicht ab. Angesichts der großen Risiken, die durch den Betrieb entstehen können, haben die Anbieter schon vor Jahren den Versicherungsschutz für Modellflugzeuge ausgeschlossen.

Zusatzversicherung für Drohnen notwendig

Wer sein Luftfahrtgerät über seine Privathaftpflichtversicherung gegen Schäden absichern möchte, muss es meist zusätzlich einschließen. Die Kosten für den erweiterten Versicherungsschutz richten sich nach Gewicht und Einsatz des Quadrocopters und nach den Konditionen des Versicherungsunternehmens.

Unabhängig davon werden aber in der Privathaftpflichtversicherung auch Tarife angeboten, welche privat genutzte Flugmodelle mit Motoren (z. B. Drohnen) bereits kostenfrei eingeschlossen haben. Hierbei sollte man aber abklären, ob das Startgewicht der Drohne die Vorgaben der Versicherung nicht übersteigt. Oft wird hier von einem maximalen Gewicht von 5 kg ausgegangen.

Natürlich gibt es für diese Fluggeräte auch eine spezielle Drohnen-Versicherung. Diese Haftpflichtversicherung für den Modellflug ist für private wie gewerbliche Flüge notwendig und kann bei verschiedenen Anbietern abgeschlossen werden. Mitglieder eines Modellflugvereines können dabei von vergünstigten Konditionen profitieren. Da diese Drohnen-Versicherungen aber nicht gerade günstig sind und man sowieso eine leistungsstarke Privathaftpflichtversicherung haben sollte, bietet sich eher an die Privathaftpflicht um die Drohne zu erweitern oder zu einem Anbieter zu wechseln welcher die Drohne bereits im Leistungsumfang der Privathaftpflichtversicherung kostenfrei eingeschlossen hat.

Über unseren Privathaftpflichtversicherung Vergleich können Sie gezielt nach Tarifen suchen welche Ihre Drohne mitversichern.

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