Ehrenamtliche Tätigkeit - eine Privathaftpflicht sollte nicht fehlen
Erich Aiwanger
In Deutschland arbeiten rund 23 Millionen Menschen ehrenamtlich in den verschiedensten Bereichen. Die Auswahl reicht hierbei von unentgeltlichem Babysitten über Nachbarschaftshilfe bis hin zu Pflegetätigkeiten körperlich eingeschränkter Personen.
Da der ehrenamtliche Einsatz für eine Person niemals zu dessen Nachteil ausarten sollte, ist jeder Helfer bestens damit beraten, sich vor Antritt der ehrenamtlichen Tätigkeit über die versicherungstechnische Seite der Tätigkeit zu informieren. Dies erübrigt Streitigkeiten im Falle eines Unfalls oder der Beschädigung einer Sache bei der Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Wer haftet im Falle
eines Unfalls?
Generell sind die meisten ehrenamtlichen Helfer über die
gesetzliche Unfallversicherung der jeweiligen Gemeinde abgesichert. Diese
haftet auch für Schäden, die auf dem Weg zum Ehrenamt passieren können. Genauere Auskunft im Einzelfall erteilen
Verbraucherzentralen des jeweiligen Bundeslandes. Viele Bundesländer in Deutschland verfügen über spezielle
Ehrenamtsversicherungen. Diese gelten jedoch nur für den Bereich der
Nachbarschaftshilfe, der Selbsthilfegruppen und der Bürgerinitiativen, nicht
jedoch für eingetragene Vereine.
Goldene Tipps für
ehrenamtliche Helfer
Der Abschluss einer Privathaftpflicht Versicherung lohnt
sich nicht nur im Fall der ehrenamtlichen Tätigkeiten. Für den Fall der Fälle
ist der Einzelne mit einer Privathaftpflicht bestens abgesichert. Wird das eigene Hab und Gut während eines ehrenamtlichen
Einsatzes beschädigt, haftet keine Versicherung. Hierbei kann der Einzelne nur
auf Kulanz des Trägers hoffen. Viele Vereine bieten hierbei an, entsprechende
Auslagen des Helfers zu ersetzen.