Ein Vermieterrechtsschutz lohnt sich in den meisten Fällen
Erich Aiwanger
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) §§ 535 ff. enthält die gesetzlichen Vorschriften über den Mietvertrag. Dieser bedarf der Schriftform § 126 BGB.
Der Vermieter kann hierzu nach seinem Ermessen auf einen Mustermietvertrag (Einheitsmietvertrag), der alle wesentlichen Rechte und Pflichten von Vermieter und Mieter
regelt, heranziehen. Nebenabreden sollten in schriftlicher Form als Anlage zum Mietvertrag geregelt werden.
Kommt es in einer mietrechtlichen Angelegenheit, trotz einwandfreiem Mietvertrag, zu einer Streitigkeit zwischen Vermieter und Mieter, bei der eine gütliche Einigung der Vertragsparteien nicht möglich ist, bleibt nur der Weg in einem gerichtlichen Verfahren beim zuständigen Amtsgericht ein Urteil fällen zu lassen.
Die Durchsetzung der Ansprüche des Vermieters wie z.B. Mietzahlungen, Einhaltung der Kündigungsfristen, Renovierungen durch den Mieter, können unter Umständen durch hohe Rechtsanwaltskosten sowie Gerichtskosten teuer werden.
Damit diese Kosten abgedeckt sind, empfiehlt es sich eine Vermieterrechtsschutz Versicherung abzuschließen. Der Versicherungsschutz umfasst im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes die Wahrnehmung der rechtlicher Interessen aus den Miet- und Pachtverhältnissen, etc.
Durch den Vermieterrechtsschutz erbringt und vermittelt die Rechtsschutzversicherung Dienstleistungen zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und trägt bei Eintritt des Rechtschutzfalls die Vergütung eines Rechtsanwalts, die Gerichtskosten, meist mit Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen, die vom Gericht herangezogen wurden, sowie die Kosten des Gerichtsvollziehers.
Fazit: Ein Vermieterrechtsschutz lohnt sich für den Vermieter in den meisten Fällen, da er dadurch sein Kostenrisiko reduzieren und somit in aller Ruhe dem Verfahren gelassen entgegensehen kann.