Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte jeder freiberuflicher Journalist abschließen
Erich Aiwanger
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV) rät: Eine Berufshaftpflichtversicherung sollte unbedingt jeder freiberufliche Journalist abschließen.
Die Absicherung sollte dabei besonders vor Vermögensschäden bewahren. Denn Haftungsrisiken können zum finanziellen Ruin führen. Eine entsprechende Versicherung tritt für das journalistische Haftungsrisiko ein. Schnell kann ein Foto zu einem Rechtsstreit führen.
Der oder die Abgebildete fühlt sich durch das Foto in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt oder durch die Veröffentlichung eines Bildes wird ein Urheberrecht missachtet. Manchmal versuchen sich auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens mit guten Anwälten gegen eine Presseveröffentlichung zur Wehr zu setzen und lassen dem Journalisten die „Unwahrheit bescheinigen“.
Zwar gibt es in Deutschland mit der Pressefreiheit ein hohes Gut, welches geschützt werden sollte, doch so mancher Freiberufler ist auf der Jagd nach der Sensation schon in die eine oder andere Falle getappt und einer Lügengeschichte auf den Leim gegangen.
Daher sollte auch diese Berufsgruppe auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten, um am Ende nicht auf der Strecke zu bleiben.