Eine private Pflegeversicherung als sinnvolle Ergänzung
Erich Aiwanger
Da heute in vielen Familien beide Ehepartner berufstätig sind, bleibt für pflegebedürftige Verwandte oft nur wenig Zeit. Derzeit sind deshalb Vorschläge aus Regierungskreisen in Diskussion, eine sogenannte Pflegeteilzeit einzuführen. Das würde bedeuten, dass beide Ehepartner in Teilzeit arbeiten gehen können und 75% des bisherigen Gehalts weiterhin beziehen. Nach zwei Jahren müssen dann die Arbeitnehmer wieder in Vollzeit ihrer Beschäftigung nachgehen und sollen weiterhin nur 75% ihres Gehalts bekommen, bis das Arbeitszeitkonto wieder ausgeglichen ist.
Allerdings steht das Modell unter scharfer Kritik. Sowohl das verminderte Gehalt in der derzeitigen Wirtschaftskrise als auch die zur Pflege zur Verfügung stehende Zeit entsprächen nicht den tatsächlichen Ansprüchen bzw. Bedürfnissen. Besser ist es deshalb, sich bereits frühzeitig für eine private Pflegeversicherung zu entscheiden. Mit dieser Versicherung ist es möglich, die Lücke zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und Pflegeversicherung zu den tatsächlichen Erfordernissen im Pflegefall zu schließen.
Eine große Versicherungsgesellschaft stellt jetzt drei verschiedene Tarife vor, die den jeweiligen persönlichen Bedürfnissen angepasst sein sollen. Für jüngere Menschen bietet sich ein Tarif an, bei der jede Pflegestufe mit einem unterschiedlich hohen Pflegegeld versichert werden kann. Im Abstand von drei Jahren erhöht sich ohne weitere Gesundheitsprüfung die Prämie für den Beitrag um 10 Prozent. Anfänglich wird nur eine sehr einfache Gesundheitsprüfung mittels Befragung durchgeführt. Beim Familientarif wird für jedes Familienmitglied das Pflegegeld entsprechend der Pflegestufe individuell versichert. Tritt ein Pflegefall ein, wird der Pflegebedürftige von der Beitragszahlung befreit. Als Ergänzung zu den vorgenannten Tarifen können noch weitere Leistungen zusätzlich versichert werden. Diese beinhalten beispielsweise die Vermittlung eines Heimplatzes, Fahrdienstleistungen und eine Sonderzahlung in den ersten drei Monaten nach Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Bei allen Tarifen gilt natürlich: Je jünger der Versicherte beim Abschluss der Pflegeversicherung ist, umso niedriger sind die monatlichen Beiträge.