Eine private Unfallversicherung hilft auch bei Verletzungen im Sportverein
Erich Aiwanger
Ein Unfall liegt immer dann vor, wenn eine versicherte
Person durch ein plötzlich von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis, das
sogenannte Unfallereignis, unfreiwillig eine Schädigung des
Gesundheitszustandes erleidet.
Die Angst vor einem Unfall ist nicht unbegründet und führte deshalb zu fast 30 Millionen abgeschlossener Versicherungsverträge in Deutschland. Aber benötigt man eigentlich eine Unfallversicherung bei einem Sportunfall im Verein, dessen Mitglied man ist? Millionen Deutsche betreiben in ihrer Freizeit Sport in einem Verein. Hier steht der Spaß im Vordergrund. Aber natürlich kann auch beim Hobby ein Unfall passieren. Wie sieht es in diesem Fall mit der Versicherung aus? Normalerweise sind alle Mitglieder eines Sportvereins über die speziell so benannte „Sportversicherung“ abgesichert. Diese Gruppenversicherung schließt der Landessportbund für seine Mitgliedsvereine ab. Jeder Freizeitsportler sollte sich also zunächst erkundigen, ob sein Verein Mitglied im Landessportbund ist und für seinen Verein eine Sportversicherung besteht. In vorgenannter Gruppenversicherung sind eine Unfall- und eine Haftpflichtversicherung enthalten, oft sogar eine Rechtsschutzversicherung. Zu beachten ist allerdings, dass die Sportversicherung eigentlich den Sportler nur vor den schlimmsten Folgen des Unfalls schützt. Meist sind die Deckungssummen relativ gering und bestimmte Risiken werden ausgeschlossen. Eine private Unfallversicherung ist deshalb sehr sinnvoll.
Bei jedem Sportunfall sollte der Freizeitsportler unbedingt auch seine eigene Versicherung informieren und ein Unfallprotokoll erstellen. So springt in jedem Fall auch die private Unfallversicherung ein, wenn die Sportversicherung des Vereins den durch den Unfall entstandenen Schaden nicht oder nur unzureichend abdeckt.