Eine private Unfallversicherung sollte beim Hobbytaucher nicht fehlen
Erich Aiwanger
Wer intensiv einem ausgefallenen Hobby in seiner Freizeit nachgeht, sollte nicht auf eine private Unfallversicherung verzichten.
Speziell im Urlaub gehen viele Hobbytaucher ihrem Vergnügen nach. Diese Freizeitbeschäftigung ist aber nicht nur recht kostenintensiv sondern birgt auch einige gesundheitliche Risiken. Beim Abschluss der privaten Unfallversicherung sollte der Taucher deshalb unbedingt darauf achten, dass die typischen Unfälle des Tauchsports mit inbegriffen sind. Dies reicht von Trommelfellverletzungen bis hin zum Todesfall durch Ersticken im schlimmsten Fall.
Eine private Unfallversicherung ist aber nicht die einzige Vorsorge, die getroffen werden sollte. Die Anschaffung einer kompletten Tauchausrüstung ist eine recht preisintensive Angelegenheit. Beim Tauchen im Meer oder in unbekannten Gewässern können schnell Gefahrensituationen entstehen, die zur Beschädigung oder zum Verlust eines Teils der Ausrüstung führen. Zum Schutz des Equipments ist zu prüfen, ob dieses in der eigenen Hausratversicherung inbegriffen ist. Gegebenenfalls muss die bestehende Police erweitert werden. Wichtig ist für jüngere Leute, die nicht unter Schutz der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung stehen, eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.
Besteht diese bereits, muss unbedingt das Hobby mit eingeschlossen sein. Da es sich um einen erheblichen Risikofaktor bei der Beurteilung der Beitragsbemessung handelt, muss beim Abschluss der Versicherung darauf hingewiesen werden. Eventuell wird der Versicherer ein individuelles Angebot unterbreiten. Wer im Auslandsurlaub tauchen geht, sollte unbedingt an die Auslandskrankenversicherung denken. Diese Zusatzversicherung deckt dann auch einen eventuellen Rücktransport ab, der in der normalen Krankenversicherung nicht mit eingeschlossen ist.