Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter schützt vor dem Kostenrisiko
Erich Aiwanger
Eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter schützt vor finanziellen Verlusten bei Streit mit dem Mieter von Wohn- oder Gewerbeobjekten.
Zunächst ist separat zu betrachten, ob es sich bei der Vermietung um ein Wohn- oder Gewerbeobjekt handelt. Eine Rechtsschutzversicherung kann zum Beispiel speziell für vermietete Wohneinheiten oder aber auch Gewerbeeinheiten abgeschlossen werden.
Versicherungsschutz besteht dann für den Versicherten als Eigentümer von Wohneinheiten, die er per Mietvertrag Personen zum Wohnen überlässt. Zu beachten ist dabei, dass die meisten Versicherungsunternehmen nur Verträge abschließen, die in Deutschland befindliche Wohnungen beinhalten. Versichert werden sollten unbedingt alle im Besitz befindlichen Wohneinheiten, auch wenn ein Teil vielleicht leer steht und zur Sanierung vorgesehen ist.
Die Beiträge richten sich in der Regel nach dem jährlichen Bruttomietwert der Wohnungen (inklusive Nebenkosten). Teilweise erfolgt die Berechnung auch nur nach der Anzahl der vermieteten Wohneinheiten.
Nach Möglichkeit sollte jeder Immobilienbesitzer, der Wohnraum zur Vermietung anbietet, seine Rechtsschutzversicherung Vermieter vor Unterzeichnung des Mietvertrages abschließen. Denn bei allen Verträgen zum Rechtsschutz ist mit einer Wartezeit von meist 3 Monaten zu rechnen, bevor Versicherungsleistungen in Anspruch genommen werden können. Sollte bereits vorher eine Rechtsschutzversicherung für Vermieter bestanden haben und geht der neue Vertrag nahtlos über, entfällt diese Wartezeit im Regelfall.
Auch Gewerbeobjekte können nach gleicher Art und Weise versichert werden. Es gelten die zuvor ausgeführten Punkte.
Zwei Fälle sollen den Wert einer Rechtsschutzversicherung für Vermieter unterlegen. Erstes Beispiel ist eine Räumungsklage. Nach mehrmonatigem Mietrückstand des Mieters erreicht der Vermieter beim Gericht ein Räumungsurteil. Der Mieter weigert sich aber, aus der Wohnung auszuziehen. Ein Gerichtsvollzieher muss mit der Räumung beauftragt werden. In einem aktuellen Fall fielen hier Verfahrenskosten und Räumungskosten (Gerichtsvollzieher und Spediteur) in Höhe von über 14.000 Euro an. Ohne Rechtsschutzversicherung hätte der Vermieter diese Kosten selbst tragen müssen. Im zweiten Beispiel hatte sich ein Mieter selbständig gemacht und in seiner Wohnung Gewerberäume eingerichtet, obwohl dies nach Mietvertrag ausgeschlossen war. Nachbarn beschweren sich wegen Lärmbelästigung. Eine einvernehmliche Lösung konnte nicht erzielt werden. Ein Gerichtsverfahren in zweiter Instanz führte am Ende zu Kosten von fast 9.000 Euro. Auch hier kommt eine entsprechende Rechtsschutzversicherung Vermieter für die Zahlungen auf.